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hapebo |
Geschrieben am: 25 Apr 2006, 20:12
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 70 Mitgliedsnummer.: 2.842 Mitglied seit: 22 Jul 2005 ![]() |
;) Hallo Ihr Lieben,
ich habe einen GdB von 50%. Kürzlich habe ich im Internet mal nachgelesen, wann man einen GcB von 60% bekommt. Dabei wurde ich etwas stutzig, dort steht folgendes geschrieben: "Chronisch krank Als chronisch krank gelten Patienten, die sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden. Die ist der Fall, wenn wegen derselben Krankheit regelmäßige Arztbesuche notwendig sind, mindestens ein Besuch pro Quartal, wenigstens ein Jahr lang. Darüber hinaus muss zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: · Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor. · Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den Maßstäben § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor. · Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, in Form von ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung, Arzneimitteltherapie und/oder Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Ohne eine derartige medizinische Versorgung wäre nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität, verursacht durch die chronische Krankheit, zu erwarten." Und hier habe ich mein Problem. Hat man, wenn man chronische Schmerzen hat, d.h. jeden TAg seine Ration an Tabletten nehmen muss, um mit den Schmerzen klar zu kommen, hat man dann einen Anspruch auf eine Erhöhung des GdB auf 60%, zumal ich mehrmals im Quartal bei meinem Arzt bin. )Überwachung von Blut und Herz bezgl. der Tabletteneinnahme.) Vielleicht gibt es ja hier einen Experten (Arzt oder so was), der sich mit dieser Materie anskennt bzw. schon einmal eine Erhöung auf 60% beantragt hat? Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, Gruß PeterDaune ;) |
berta |
Geschrieben am: 25 Apr 2006, 23:02
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 355 Mitgliedsnummer.: 4.816 Mitglied seit: 23 Feb 2006 ![]() |
Hallo Peter,
Bei einem Grad der Behinderung kommt es immer darauf an welche Krankheiten Du hast. Berichte müssen vorliegen, auch muß darin stehen das Du wegen dieser und jener krankheit in ständige Behandlung bist. Als Chronisch Kranker brauchst Du keine Pflegestufe zu haben. Meine Heil und Hilfsmittel habe ich erst seit 2 Jahren. Meine Prozente seit 26 J ( 40 %) Seit 5Jahren Chronisch Krank, da hatte ich erst 50% Beim nächsten Kampf hatte ich dann 60 % und seit 2 Jahren 70 % G/B. Wie gesagt es kommt immer darauf an was du an Gebrechen hast. ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen Gruß Berta |
Chinni |
Geschrieben am: 26 Apr 2006, 14:12
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PUSTEFIX ![]() ![]() ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 578 Mitgliedsnummer.: 4.595 Mitglied seit: 04 Feb 2006 ![]() |
hallo peter :winke
diese "chronisch krank" einschätzung die du da gefunden hast, hat nichts mit dem gdb zu tun, sondern ist die definintion, nach der krankenkassen entscheiden, ob du als chronisch krank angesehen wirst oder nicht. davon hängt dann ab, wieviel du bei medikamenten und so zuzahlen musst, aber den gdb beeinflusst das nicht! liebe grüße anja :hallo |
ekieh |
Geschrieben am: 26 Apr 2006, 14:22
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 323 Mitgliedsnummer.: 4.654 Mitglied seit: 10 Feb 2006 ![]() |
Hallo Peter, ;)
haben sich deine Beschwerden denn verschlimmert seit der Erstfeststellung? Wenn ja, würde ich einfach einen Antrag auf Neufeststellung stellen. Ich habe das auch vor 3 Jahren gemacht und habe statt 50 nun 60% und die seit diesem Jahr unbefristet. ( Ich habe keine Pflegestufe ) Wichitg ist, dass du wirklich alle Krankheiten angibst, die du hast und am besten schickst du auch gleich die entsprechenden Berichte von den Fachärzten mit, dann geht es schneller. Liebe Grüße, :winke Heike |
Hansilein |
Geschrieben am: 26 Apr 2006, 16:22
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 205 Mitgliedsnummer.: 2.503 Mitglied seit: 29 Mai 2005 ![]() |
Hallo Peter,
meiner Erfahrung nach (habe 70% und 'G') gibt es 2 Möglichkeiten, höher eingestuft zu werden. 1) Verschlimmerung der bestehenden Behinderung - z.B. Ausfallerscheinungen an den Extremitäten (Lähmung etc.), Schwindel, Sehstörungen, Blasen- und/oder Darmstörungen usw. usw. 2) Neue Probleme sind dazugekommen - z.B. BSV's in anderen Wirbelsäulenabschnitten oder Krankheiten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der bestehenden Behinderung stehen (z.B. auch die oben erwähnten). Eine Erhöhung von 50% auf 60% bringt allerdings keine weiteren Vorteile/Erleichterungen. Also, min. 70% beantragen. Dann gibt' s einen höheren Steuerfreibetrag etc. Die CD, die Du hier im Forum bestellen kannst, hilft Dir bestimmt weiter (kostet nur 10€). Bist Du in einem Sozialverband (VDK o.ä.)? Solltest Du beitreten! Das lohnt sich auf jeden Fall. Viele Grüße Hansilein |
Awolux |
Geschrieben am: 27 Apr 2006, 08:18
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 714 Mitgliedsnummer.: 2.865 Mitglied seit: 26 Jul 2005 ![]() |
Hallo
Zitat: „Die Chronikerregelung sieht vor, daß als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen der selben Krankheit) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt: a) ... Pflegestufe 2 oder 3 ... b) ... GdB mindestens 60 ... c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die auf Grund der Krankheit nach Satz 1 verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Die unter c) geforderten Voraussetzungen müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.“ Quelle: Michael Baczko, Angela Schnabel, Ein Fall für Escher, Meine Rechte als Patient, © 2004 Rudolf Haufe Verlag, ISBN 3-448-06053-4, € 14,95 mit CD-ROM Auf deutsch, in deinem Fall: Dauerbehandlung (wie oben) plus dauernd Arzneimittel (wie oben) = 1 % gilt dann übrigens für die ganze Familie (!) lt. GMG vom 26.11.2003, Erläuterung 2.2. zu § 62 entscheidet dein Arzt, macht der auch (wenn nicht, ist er eine Nachtmütze – wechseln). 60 % sind kaum noch zu schaffen, weil seit 2001 (glaube ich) nicht mehr addiert wird, fast aussichtslos. Was steckt da wohl dahinter ? Völlig unproblematisch, wenn man, so wie ich, b) und c) hat, habe meinen GdB 70 allerdings schon sehr lange. GMG = Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des GKV-Modernisierungsgesetzes Grüße ;) PS: wenn schon zu viel gezahlt, bekommst du zurück, wenn Quittungen noch vorhanden (!), also immer sammeln, man weiß nie was noch kommt ... |
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