Bandscheiben-Forum

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> Chronisch krank bei KK beantragen, irgendwelche Nachteile?
Golmud
Geschrieben am: 26 Apr 2006, 16:44


Öfter dabei
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Thema Zuzahlungen. Ich leiste bei meinen Zuzahlungen für Medikamente derzeit noch 2%. Ich wollte einen Antrag bei der KK stellen, damit ich nur noch 1 % leisten muss (nach allem was ich gelesen habe, müßte das durchgehen). Nun meine Frage: Entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile? Ich dachte z.B. daran, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe, dass das bestimmt nicht von Vorteil ist, wenn da bei der KK chronisch krank steht. Hat jemand von euch Erfahrungen sammeln können?
Danke!

Viele Grüße,
Golmud
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Hermine
Geschrieben am: 26 Apr 2006, 18:05


sci vias - so gut es geht
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Hallo,

wenn amn z.B. eine BU Versicherung abschliesst muss man ja angeben ob man irgendwelche Erkrankungen hat, wie eben auch bei Lebensversicherungen und Co. - macht man das nicht und es tritt ein Leistungsfall ein dann könnte man Probs bekommen wenn man beim Antrag was "verschweigt". (Du schreibst dass die Chronikerregelung bei Dir durchgehen dürfte, also müsste ja schon was an Krankheiten vorliegen )

Ich falle auch seit langem schon unter die Regelung - habe aber bisher noch keine Nachteile gehabt.

Ob eine Versicherungsgesellschaft z.B. bei einem evtl. Antrag auch bei der KK nachfragt - kann ich mir nicht wirklich vorstellen - aber nix ist unmöglich !!!

Vielleicht hat jemand hier noch andere Erfahrungen !

Liebe Grüsse
Hermine :z
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immerschmerz
Geschrieben am: 27 Apr 2006, 07:39


Stammgast
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Hallo Golmud,

bei mir war es genauso. Ich habe dann einfach bei der KK (BKK) angerufen und alles ging sehr schnell. Jahrelang habe ich dann gewartet bis ich endlich im Herbst befreit wurde, bis ich im Jan.06 auf die Idee kam, zu fragen, ob ich nicht den Anteil mit einem mal einzahlen könne (125,00 Euro)! Und nach dieser Bestätigung habe ich dies auch getan, sogar mein Lebenspartner (Ehefrau) ist nun befreit.
Und du kannst Dir gar nicht denken was man dadurch für Vorteile hat. Ich werde mich richtig eindecken mit den Medik. die ich sowieso brauche aber auch welche die einfach gut tun (nach Absprache mit dem Arzt).
Also, versuche es doch mal!

Viele Grüße an alle
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Hermine
Geschrieben am: 28 Apr 2006, 11:19


sci vias - so gut es geht
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Hallo,

die meisten KK schreiben die Versicherten die bereits schon mal befreit wurden am Ende eines Jahres an und schlagen vor den "Jahreszuzuahlungsbetrag" (wenn sich an dem Einkommen nichts geändert hat) vorab schon einmal zu leisten und dann bekommt man ganz schnell nach Überweisung und ausfüllen eines vorgedruckten "Antrages" bereits schon Ende/Anfang des neuen Jahres die Befreiuung.

Mit "Eindecken" von Medikamenten ist es aber nicht mehr so einfach sein ...die meisten Arztpraxen müssen rechnen und ich kenne viele Praxen die die Medikamente erst wieder aufschreiben wenn die davor erhaltenen Packungsgröße nach ausstellem des letzten Rezeptes "aufgebraucht ist".D.H. die Medikation = wie oft das Medikament genommen werden muss wird ebenfalls in den PC eingegeben. Dies ist anhand der Praxis PC Programme heute mehr als einfach !!!! (Ich rede da aus Erfahrung weil ich selbst jahrelang im Medizinischen Bereich Bereich tätig war) Kurzum - in den meisten Praxen wird schon darauf geachtet wann das letzte Mal ein Medikament verordnet wurde und ob es wirklich an der Zeit ist es an dem und dem Tag nochmals zu verordnen. :z

Liebe Grüsse
Hermine
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Bobbylein
Geschrieben am: 28 Apr 2006, 15:07


Dummschnacker
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Hallo Gomud,

ich möchte doch sehr bezweifeln, das dir bei deinen Vorerkrankungen eine BU ausgestellt wird, höhestens, wenn du eine Riesensumme zahlen solltest.

Die Bedingungen, ab wann man als chronisch krank gilt:

QUOTE
Als chronisch krank gelten Patienten, die sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden. Die ist der Fall, wenn wegen derselben Krankheit regelmäßige Arztbesuche notwendig sind, mindestens ein Besuch pro Quartal, wenigstens ein Jahr lang.

Darüber hinaus muss zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

· Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
· Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den Maßstäben § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
· Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, in Form von ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung, Arzneimitteltherapie und/oder Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.

Ohne eine derartige medizinische Versorgung wäre nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität, verursacht durch die chronische Krankheit, zu erwarten."


Die Bestätigung kann von der KK dauerhaft anerkannt werden, sodass diese nur einmalig auszufüllen ist( so war es bei mir).

Bobby
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