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Argo79 |
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 5.263 Mitglied seit: 04 Apr 2006 ![]() |
Hallo alle zusammen ;)
bin neu hier im Forum und brauche mal ganz dringend euren Rat... Ich bin seit mitte Oktober 2005 Krankgeschrieben wegen Lumboischialgie bei Prolaps L4/5/ Protrusion L5/S1/ Bin 27 Jahre alt in einer Lehre und noch nicht gekündigt bis heute...darf den Beruf laut Arzt nicht mehr weiter ausüben. Mein Arbeitgeber hat mir einen AUFHEBUNGSVEREINBARUNGS VERTRAG zugesand den ich nun unterschrieben zurück geben soll. Nun weiß ich nicht genau ob ich diesen unterzeichnen soll oder nicht?! Entstehen mir wenn ich ihn unterzeichne grobe Nachteile?? Zur Zeit mache ich eine Ambulante Reha. Vielen Dank für euren Rat Mit freundlichen Gruß Argo |
Harro |
Geschrieben am: 04 Apr 2006, 22:21
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Argo,
erstmal herzlich willkommen. Nun zu deinem Problem, unterschreib nix ohne deinen Anwalt. Ohne Scherz, nix unterschreiben und dann schauen was nach der Reha kommt. Schau erstmal das du wieder fit wirst. Harro :winke |
mag65 |
Geschrieben am: 04 Apr 2006, 22:24
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 561 Mitgliedsnummer.: 5.180 Mitglied seit: 27 Mär 2006 ![]() |
Hallo Argo,
auf gar keinen Fall unterschreiben. Du unterschreibst damit quasi deine eigene Kündigung, weil du dein Einverständnis zur Aufhebung deines Ausbildungsvertrages abgibst. Ohne deine Einwilligung muss dein Arbeitgeber den Arbeitsplatz 2 Jahre zur Verfügung stellen. Falls Rechtschutz vorhanden, sicherheitshalber Versicherung kontaktieren, die dich kostenfrei an die entsprechende Beratung weiterleiten. Gute Besserung Mag |
Argo79 |
Geschrieben am: 04 Apr 2006, 22:45
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 5.263 Mitglied seit: 04 Apr 2006 ![]() |
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten...habe vergessen zu schreiben das ich im 3 Lehrjahr bin, aber wie schon geschrieben den Beruf nicht weiter ausüben kann. Mein Arbeitgeber ist mein Stiefvater... Traue der Aufhebungsvereinbarung aber nicht so ganz. Welchen Vorteil hätte mein Arbeitgeber davon wenn ich diesen unterschrieben einreichen würde?? Gute Nacht :winke Gruß Argo |
gwyddno |
Geschrieben am: 05 Apr 2006, 00:47
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 57 Mitgliedsnummer.: 4.199 Mitglied seit: 30 Dez 2005 ![]() |
hi,
sorry daß ich so direkt bin, aber red mit deinem stiefvater, was er damit erreichen will!! ohne grund schickt man nicht einfach einen aufhebungsvertrag weg, vor allem nicht im dritten lehrjahr. ich kann mir da eher vorstellen, daß er dich nicht übernehmen will!! denk dran, wenn du jetzt kündigst, hast du drei jahre total verschenkt und du bist schon 27!!! ihr seid doch immerhin eine familie (habe selber sowohl stiefvater, als auch stiefmutter, beide eltern also nach ihrer trennung nochmal geheiratet!!!) nix unterschreiben!! REDEN!! hoffe dich nicht zu arg getroffen zu haben :z !!! mein arzt sagt auch daß ich meinen beruf (montagearbeiter beim benz, aber gelernter kfz-mech.) nicht mehr ausüben kann. aber ich befinde mich in der glücklichen lage einen unbefristeten arbeitsvertrag zu haben und für mich ist das im moment viel viel mehr wert als z.b. ein dämliche umschulung!!! kris |
Hansi |
Geschrieben am: 05 Apr 2006, 05:17
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...ich bin dann mal weg! ![]() Gruppe: Moderator † 16.04.2012 Beiträge: 3.056 Mitgliedsnummer.: 161 Mitglied seit: 23 Feb 2003 ![]() |
Hi Argo79,
du bist im 3. Lehrjahr. Ich weiß nicht, ob Du vorher eine andere Berufsausbildung gemacht hast. Wenn nicht, spielt es überhaupt keine Rolle ob Du den Beruf weiter ausüben kannst oder nicht. Versuche auf jeden Fall die Lehre wie auch immer, abzuschließen. Warst Du durchgehend krankgeschrieben? Ein Arzt kann zwar sagen, dass Du den Beruf nicht mehr ausüben kannst, ist aber nicht maßgebend. Maßgebend wäre ein Gutachter welcher dies feststellt. Im Berufsleben fragt Dich kein Mensch warum Du den Beruf nicht abgeschlossen hast. Da stehst Du einfach nur als ungelernt rum und es ist schwieirg etwas zu finden. Hansi :winke |
mag65 |
Geschrieben am: 05 Apr 2006, 09:28
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 561 Mitgliedsnummer.: 5.180 Mitglied seit: 27 Mär 2006 ![]() |
Hallo Argo,
ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass DU kündigst. Somit liegen alle Nachteile bei dir und alle Vorteile bei deinem Stiefvater. Hast du deine Beschwerden erst während der Ausbildung bekommen? Welchen Beruf lernst du(körperlich belastend)? Beim Arbeitslosengeld würdest du schon mal eine Sperre bekommen, weil selber gekündigt. Ich weiß nicht, wie das im Falle einer Erwerbsunfähigkeitsrente aussieht, aber unterschreibe auf gar keinen Fall, ohne dich vorher von einem Fachmann beraten zu lassen. Vielleicht kannst du ja doch den Beruf weiter machen (auch Ärzte irren sich mal) und dann wäre der Arbeitsplatz weg. Viel Glück Mag |
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