Bandscheiben-Forum

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> Klärt mich jemand auf?, BU und/oder Schwerbehindertengesetz
Hansi
Geschrieben am: 26 Apr 2003, 10:32


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
Beiträge: 3.056
Mitgliedsnummer.: 161
Mitglied seit: 23 Feb 2003




:(

Hi All,
jetzt krebse ich ja schon eine ganze Zeit hier rum und habe trotzdem eines nicht begriffen.
Ist der Grad der Berufunfähigkeit gleich dem Grad bei Feststellung der Schwerbehinderung oder nicht?
Klärt mich doch bitte mal auf - rechtlich meine ich!

:braue  Hansi (m.B.)
PM
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Harro
Geschrieben am: 26 Apr 2003, 11:28


Internet-Tramp
*****

Gruppe: Administrator † 22.10.2024
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
Mitglied seit: 08 Dez 2002




Hi Hansi,
Na denn versuch ich es einmal:
2. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Grad der Behinderung (GdB)
 

(1) MdE und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, daß die MdE kausal (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
 

Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, daß bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muß.
 

Die Anerkennung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann.
 

(2) GdB und MdE setzen stets eine Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus. Dies gilt für Kinder in gleicher Weise wie für alte Menschen.
 

Physiologische Veränderungen im Alter sind daher bei der GdB/MdE-Beurteilung nicht zu berücksichtigen. Als solche Veränderungen sind die körperlichen und psychischen Leistungseinschränkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft entwickeln, d.h. für das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind.

Uuf Schwergeburt

Gruss harro  :smoke
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Hansi
Geschrieben am: 26 Apr 2003, 14:02


...ich bin dann mal weg!
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Gruppe: Moderator † 16.04.2012
Beiträge: 3.056
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:D
Hallihallöchen Haro,

danke Dir für Deine Mordsarbeit. Hast was gut bei mir.
Hilft mir mit Sicherheit schon etwas weiter. Hoffentlich hast Du vom Schreiben keine Schwielen an den Händen bekommen.
Danke nochmals!
Hansi m.B. :smoke  :up
PM
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