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Norbertsch |
Geschrieben am: 05 Mär 2006, 14:32
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 69 Mitgliedsnummer.: 3.813 Mitglied seit: 18 Nov 2005 ![]() |
Hallöchen,
hier bin ich mal wieder. Habe nun auf meinen Erstantrag auf Feststellung des GdB über den VDK Antwort erhalten. Ging recht fix, nur drei Wochen gedauert. Jedenfalls gestehen die mir gerade mal 20 % zu. Solls das gewesen sein? Ich dachte da wäre mehr drin. Auch die relativ kurze Dauer hat mich ein wenig gestört, haben die überhaupt alle Berichte gelesen? Also, was kann ich jetzt tun? Muss der Widerspruch über den VDK laufen? Muss ich den Widerspruch begründen? Wie gehts dann weiter?? Fragen über Fragen. Grüße aus Bayern Norbert :smoke |
Whoopi |
Geschrieben am: 05 Mär 2006, 14:40
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Meckerliesel :-) ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.558 Mitgliedsnummer.: 4.733 Mitglied seit: 17 Feb 2006 ![]() |
Hallo Norbert :winke
Aus eigener Erfahrung ( mein Verschlimmerungsantrag läuft nun doch schon ) kann ich Dir nur zu einem Wiederspruch raten. Ich hatte beim ersten mal 30 % erhalten und dann habe ich einen Wiederspruch nach dem anderen eingelegt, bis dann nach 2 1/2 Jahren kämpfen ich 40 % erhalten habe. Und das Ende war im Sommer 2005. Und nun läuft schon mein Verschlimmerungsantrag, weil ich 2 BSV in der HWS und 2 in der LWS bekommen habe. ( Mein Alter: 34 ) Also, kämpfen bis zur Vergasung und so lange wiedersprechen wie es Sinn hat. Ich hatte noch einen Anwlt an meiner Seite, Du auch ? Bye Whoopi ;) |
Andreas13 |
Geschrieben am: 05 Mär 2006, 15:04
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 205 Mitgliedsnummer.: 1.210 Mitglied seit: 09 Jul 2004 ![]() |
hallo norbert.
geb dich nicht mit 20% zufrieden. das ist wohl der standard den die versorgungsämter einem zugestehen. laß den widerspruch über den VdK laufen (wenn du da Mitglied bist), ansonsten legst du selbst widerspruch ein. begründen mußt du deinen widerspruch auf jeden fall. gruß andreas13 |
aufstiehmannl |
Geschrieben am: 06 Mär 2006, 13:07
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Neu hier ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 7 Mitgliedsnummer.: 4.779 Mitglied seit: 20 Feb 2006 ![]() |
hallo norbert,
ich rate dir auch, lass den widerspruch über den VdK laufen. nicht nur, wiel ich selbst in einem ortsvorstand bin, sondern weil der VdK meine erwerbsunfähigkeit durchgeboxt hat. habe also gute erfahrungen damit. es sollte schon in einer hand bleiben. vg aufstiehmannl |
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