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uwe 47 |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 10:45
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 3.815 Mitglied seit: 18 Nov 2005 ![]() |
habe jetzt meinen reha bericht von der bahn-see knappschaft vor mir liegen, dort fehlt erstmal die seite 1a dann steht unter positives leistungsbild:
zumutbar sind leicht bis mittelschwere körperliche tätigkeiten in wechselnder körperhaltung, tagesschichtig durchführbar. negatives leistungsbild: die einschränkungen betreffen den bewegungs- und haltungsapparat sowie die psychische belastbarkeit. wegen der chronischen lumbago und den chronischen zervikobrachialgien sollten schwere sowie überwiegend mittelschwere tätigkeiten nicht durchgeführt werden sowie das heben. tragen und bewegen von mittelschwweren lasten vermieden werden. vermieden werden sollten außerdem tätigkeiten in dauerhafter zwangshaltung und dauerhafter überkopfarbeit. aufgrund der mittelgradigen depressiven episoden sollten dem patienten keine nachtschichten zugemutet werden. das berufsbild des lkw-fahrers entspricht nicht diesem leistungsbild und kann daher nur noch unter dreistündig ausgeführt werden. der patient wird arbeitsunfähig entlassen. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt ist herr s. gemäß des positiven und negativen leistungsbildes vollsichtig einsetzbar. habe von der knappschaft ein bewilligungsbescheid für leistung zu erlangen eines arbeitsplatzes. unter berücksichtigung ihrer beeinträchtigten leistungsfähigkeit, ihres lebensalters und der situation auf dem allgemeinen arbeitsmarkt sollte nach unserer auffassung von qualifizierenden leistungen, zb. einer weiter- oder fortbildung abgesehe werden. meiner auffassung nach, wiederspricht sich die ganze beurteilung der reha oder wie seht ihr das??? meine frage wäre, was soll ich jetzt unternehmen? über eine antwort von euch wäre ich sehr dankbar lg uwe |
big-benny |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 10:58
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 34 Mitgliedsnummer.: 3.899 Mitglied seit: 26 Nov 2005 ![]() |
moin uwe
irgendwie liesst sich das ganze schon etwas komisch einerseits kannst du arbeiten, andrerseits sollst du aber nicht und weiterbildung bzw. umschulung kommt nicht in frage :r ich warte auch noch auf meinen abschlussbericht der reha bin ebenfalls nicht arbeitsfähig entlassen, da wird wohl auch so ein mist drinstehen |
ekieh |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 11:18
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 323 Mitgliedsnummer.: 4.654 Mitglied seit: 10 Feb 2006 ![]() |
Hallo Uwe, ;)
so wie ich den Bericht verstehe, sollst du zwar eine Leistung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" bekommen, aber auf Grund deines Alters keine Umschulung sondern z.B. einen Anlernberuf wie Pförtner o.ä. ausüben. Du darfst ja nicht mehr viel auf Dauer machen, wie die meisten Bandis halt alles immer schön abwechselnd. Am besten gehst du mit dem Bericht zu einem Rehaberater und lässt dir aufzeigen, was für dich in Frage kommt. Er kann dir vielleicht auch erklären, ob es unter Umständen besser ist, evtl. Rente zu beantragen. ( man kann nebenher trotzdem noch etwas dazuverdienen) Steht die 47 für dein Geburtsjahr? Dann fällst du, glaube ich, noch in die Kategorie Arbeitnehmer, die Berufsunfähigkeitsrente bekommen können, nach 1961 gibt es nur noch Erwerbsunfähigkeitsrente. Es gibt da soviel Regelungen, am besten einen Spezialisten beim Rentenversicherungsträger fragen. Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, die Reha hat dir wenigstens ein bißchen Linderung gebracht. Liebe Grüße, Heike :winke |
uwe 47 |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 11:33
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 3.815 Mitglied seit: 18 Nov 2005 ![]() |
vielen dank für eure schnellen antworten...
die 47 ist mein alter, bin seit ca 25 jahre kraftfahrer bzw fernfahrer. jetzt frage ich mich, die reha sagt, das ich die arbeiten als fahrer nur noch unter 3 std. tätigen kann. verstehe ich es falsch das ich normal meinen beruf nicht mehr nach kommen kann und normal eine berufsunfähigkeitsrente betrangen muss. über antworten würde ich mich freuen. lg uwe |
big-benny |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 11:38
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 34 Mitgliedsnummer.: 3.899 Mitglied seit: 26 Nov 2005 ![]() |
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Inka |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 11:57
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo Uwe, da widerspricht sich leider gar nichts! Okay, Du bist zwar in Deinem Beruf als Kraftfahrer nicht mehr voll einsetzbar (unter 3 Stunden), aber da Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Tätigkeiten in Vollzeit ausüber kannst, sofern diese Deinem Leistungsbild entsprechen, kannst Du Rente schon mal abhaken. Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass Du lediglich in Deinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst, sondern dass Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch max. 6 Stunden täglich einsetzbar bist - und das bist Du laut diesem Gutachten ganz klar nicht, sondern kannst da eben in Vollzeit arbeiten. Den Begriff der Berufsunfähigkeit gibt es übrigens in diesem Sinne inzwischen auch gar nicht mehr, sondern jetzt heisst es Teil- oder Vollerwerbsunfähigkeit.
Das heisst nichts anderes, als dass die in Dich aufgrund Deines Alters etc schlicht und einfach nicht mehr "investieren" wollen, und dass Du Dir gefälligst nen Job suchen sollst, der Deinem körperlichen Leistungsvermögen entspricht (wie Heike schon so schön geschrieben hat zB als Pförtner :D ). Laut Gesetzgebung darf jedoch das Alter bei der Bewilligung einer Umschulung/Fortbildung nicht als Ablehnungsgrund genommen werden, sofern diese Maßnahme der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit dient, aber es ist wohl jedem auch klar, dass man mit Ende 40 oder Anfang 50 - und so alt wärst Du, wenn die Umschulung schließlich beendet ist - auf dem Arbeitsmarkt als Berufsneuling praktisch keine Chance mehr hat. Gibt es denn bei Deinem Arbeitgeber keine andere Möglichkeit für Dich außer LKW fahren? Liebe Grüße :winke Inka |
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uwe 47 |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 11:58
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 3.815 Mitglied seit: 18 Nov 2005 ![]() |
hallo big -benny
die hab ich ja schon aber der reha bericht bringt mich um den verstand. die sagen mein beruf als fahrer den ich seit ca 25 jahre mache kann ich nur noch unter 3 std tätig sein. das heißt für mich erwerbsunfahig. dann sagen sie ein wenig später ich bin für den allgemeinen arbeitsmarkt vollschichtig einsetzbar. das wiederspricht sich doch alles . viele grüße uwe |
ekieh |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 11:59
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 323 Mitgliedsnummer.: 4.654 Mitglied seit: 10 Feb 2006 ![]() |
Hallo Uwe ;)
Die Cd kann ich dir auch empfehlen. Soweit ich weiß, bedeutet weniger als 3 Stunden täglich untauglich für diesen Beruf- du könntest also BU Rente beantragen, da du ja vor 1961 geboren bist. Ruf doch einfach die RV an und lass dir einen Termin geben, ich wurde damals sehr gut und umfassend beraten; die sind natürlich auch daran interessiert, dich in Arbeit zu halten indem sie dir einen anderen Beruf anbieten, aber sagen auch, wenn man eine Chance hat, Rente zu bekommen. Das Problem ist, sie bieten dir z.B. an dich irgendwo anzulernen oder evtl. auch umzuschulen, aber die Stelle musst du dir selber suchen und wenn du keine findest, sind nicht mehr sie zuständig sondern das AA; so hat es mir mein Rehaberater erklärt. Dann kann man vielleicht doch lieber Rente beantragen und evtl. etwas dazuverdienen in dem Rahmen in dem es erlaubt ist. ( z.B. 2-3 h/Tag als Kurierfahrer für ein Labor oder so) Liebe Grüße, :winke Heike |
uwe 47 |
Geschrieben am: 03 Mär 2006, 18:30
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 3.815 Mitglied seit: 18 Nov 2005 ![]() |
hallo inka ;)
nein das geht leider nicht mit einer anderen möglichkeit in der firma . erstens weil sie inzwischen konkurs gegangen ist und zweitens es eine dänische firma war wo ich seit 1999 sozialversichert war .ich habe bis jetzt von der komune aus dänemark mein krankengeld bekommen . viele grüß uwe |
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