Bandscheiben-Forum

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> Verordnung ausserhalb des Regelfalls
Renate47
Geschrieben am: 13 Feb 2006, 20:46


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Hallo @all :winke

ich weiss zwar nicht, ob ich hier in der richtigen "Etage" bin, ich stelle aber meine Frage einfach ein. :z


Kann mir jemand von Euch sagen, wieviel KG ein Arzt verordnen kann, wenn von der KK Verordnungen ausserhalb des Regelfalls genehmigt sind?
:winke
LG Renate
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Klaeuschenp
Geschrieben am: 13 Feb 2006, 20:53


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Hallo Renate, ;)

normalerweise kann der Arzt 3 x 6 KG verordnen, danach ist erstmal 6 Monate Ruhe.

Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls muß jede Verordnung vom Arzt begründet werden und vor Anwendung von der KK genehmigt werden. Wieviel der Arzt jetzt verordnen kann hängt folglich von der KK ab.

LG, Klaeuschenp :up
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Renate47
Geschrieben am: 13 Feb 2006, 20:59


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;) Hallo Klaeuschenp,

danke für die schnelle Antwort! :D

LG
Renate
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roma
Geschrieben am: 13 Feb 2006, 21:21


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hallo renate,
klaeuschenp ist ein kleiner fehler unterlaufen. nach 3x 6 verordnungen ist die pause "nur" 3 monate.
gruß roma
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Ostfriesin
Geschrieben am: 13 Feb 2006, 22:02


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Hallo Renate,

ich erhielt die Auskunft, dass die TKK solange KG genehmigt, wie sie vom Arzt verordnet werden. Ich erhalte jetzt auch die Rezepte außerhalb des Regelfalles. Sie müssen in meinem Fall nicht extra genehmigt werden, Techniker akzeptiert so.

Allerdings, was ich ganz interessant fand: Offenbar ist es so, dass der Arzt vor allem der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber für die Verordnungen gerade stehen muss.

Das war für mich ein neuer Aspekt.

Grüße von Ute
PM
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Renate47
Geschrieben am: 13 Feb 2006, 22:36


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:winke

ich danke Euch für die Auskünfte.
Ich habe es erst einmal mit einem langen Brief bei der KK (AOK) beantragt, schaun wir mal was daraus wird. ???

LG :winke
Renate
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MARI
Geschrieben am: 14 Feb 2006, 08:46


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Hallo Renate!

Die Genehmigung hängt von der KK ab, frage mal deine Physios, ob du bei deiner KK überhaupt eine Genehmigung benötigst und dann kann das auch deine KG-Praxis für dich übernehmen.
Grundsätzlich gibt es bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles keine Höchstgrenze.

@Klaeuschenp: Die Verordnungshöchstmenge liegt beim Regelfall an dem Kürzel, was der Arzt reinschreibt.

Gruß MARI
PM
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parvus
Geschrieben am: 14 Feb 2006, 21:05


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Huhu :winke

Dieses Thema wurde schon so oft hier behandelt, vielleicht einmal die foreneigene Suchfunktion bemühen, da stehen Beiträge drin :z

Also, nochmals: Mein Ha hat vor knapp fünf Jahren bei der KK die Verordnung beantragt und ich bekomme immer ein 20 er Rezept ausserhalb des Regelfalls verordnet und das ohne Pausen! 20 Einheiten bedeuten, dass ich auch nur einmal die Rezeptgebühr von 10 Euro zahle! Bei 3x6 Einheiten müsste ich ja alleine nur 30 Euro Rezeptgebühren zahlen! Zuzahlungen sowieso!

Die Verordnung liegt heute beim Doc, er muss es begründen, es muss bei den meisten KK nicht mehr extra beantragt werden (nach der neuen Heilmittelverordnung Juli 2004).

Also ich bin AOK versichert und ich habe dies im Juli 2004 so per Anruf beim Sachbearbeiter geregelt undesklappt bis heute reibungslos!
Rezept alle, Anruf beim HA, Rezept abholen, perfekt!

Tretet bitte den KK auf die Füße, es ist mehr drin als Ihr von den Damen/Herren in der Auskunft der KK hört und die Ärzte haben meistens darüber keine Ahnung!

Klärt es Euch selber! Zumindest versucht es bitte!

:winke Grüßle parvus
PM
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