Bandscheiben-Forum

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> Steuerrecht, Tips für Behinderte
Anette
Geschrieben am: 19 Apr 2003, 17:00


BoardIngenieur
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Hallo Ihr Lieben,

für Behinderte gibt es Pauschbeträge, die in den Steuererklärungen geltend gemacht werden können.

Grad der Behinderung             Pauschbetrag in EURO

25 - 30%                             310  
35 - 40%                             430
45 - 50%                             570
55 - 60%                             720
65 - 70%                             890
75 - 80%                             1.060
85 - 90%                             1.230
95 - 100%                           1.420

Diese Pauschbeträge erhalten Steuerpflichtige, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50% festgestellt wird, oder
deren Grad auf mindestens 25% festgestellt wird, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der Beweglichkeit führt (Bandis), oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Krankheitsbedingte Aufwendungen (Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie, Hilfsmittel....) können im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

z.B. Ehegatten, keine Kinder, haben Einkünfte (Gewerbebetrieb, Lohn und Gehalt ....) von insgesamt 30.000 EURO, Krankheitskosten von 1.000 EURO.

Gerechnet wird jetzt zumutbare Belastung ist 5% von 30.000 EURO (ergibt 1.500 EURO). Diese 1.500 EURO sind die zumutbare Belastung, erst Aufwendungen, die darüber liegen, werden steuerlich berücksichtigt. Also hat unser Ehepaar mit den 1.000 EURO Krankheitskosten keinerlei steuerliche Vorteile.

Selbst berechnen könnt Ihr Eure zumutbare Belastung unter:
     http://www.steuer.niedersachsen.de/default2.htm


Liebe Grüße von Anette :winke
PM
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Ralf
Geschrieben am: 19 Apr 2003, 17:03


Admin
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Super!  :klatscht

Anzumerken ist hier noch, daß es auch Befreiung von Zuzahlungen bei den Arzneimitteln gibt, welche die Krankenkassen durchführen. Hier muß die Eigenbelastung je nach Krankenkasse 1-2% betragen.
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Ursel
  Geschrieben am: 19 Apr 2003, 21:42


Boardmechaniker
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Wichtig !!!

Der Freibetrag auf Grund der Behinderung kann als Vorwegabzug auf der Steuerkarte eingetragen werden, d.H. dieser Betrag mindert den monatlichen Abzug an Lohnsteuer.

Tschüß Ursel :winke
PM
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Hansel
Geschrieben am: 20 Apr 2003, 16:44


Hansel
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Hallo Anette, Hallo Ursel,


wirklich ein Super Tip :-) ! Hätte ich als alter Steuerfachgehilfe auch mal nachsehen können.....

Also, sollte ich irgendwann mal wieder in den Genuss kommen, überhaupt Steuern zahlen zu müssen, werde ich daran denken
                                   :;):
PM
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