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Anette |
Geschrieben am: 19 Apr 2003, 17:00
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 608 Mitgliedsnummer.: 94 Mitglied seit: 22 Jan 2003 ![]() |
Hallo Ihr Lieben,
für Behinderte gibt es Pauschbeträge, die in den Steuererklärungen geltend gemacht werden können. Grad der Behinderung Pauschbetrag in EURO 25 - 30% 310 35 - 40% 430 45 - 50% 570 55 - 60% 720 65 - 70% 890 75 - 80% 1.060 85 - 90% 1.230 95 - 100% 1.420 Diese Pauschbeträge erhalten Steuerpflichtige, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50% festgestellt wird, oder deren Grad auf mindestens 25% festgestellt wird, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der Beweglichkeit führt (Bandis), oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Krankheitsbedingte Aufwendungen (Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie, Hilfsmittel....) können im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. z.B. Ehegatten, keine Kinder, haben Einkünfte (Gewerbebetrieb, Lohn und Gehalt ....) von insgesamt 30.000 EURO, Krankheitskosten von 1.000 EURO. Gerechnet wird jetzt zumutbare Belastung ist 5% von 30.000 EURO (ergibt 1.500 EURO). Diese 1.500 EURO sind die zumutbare Belastung, erst Aufwendungen, die darüber liegen, werden steuerlich berücksichtigt. Also hat unser Ehepaar mit den 1.000 EURO Krankheitskosten keinerlei steuerliche Vorteile. Selbst berechnen könnt Ihr Eure zumutbare Belastung unter: http://www.steuer.niedersachsen.de/default2.htm Liebe Grüße von Anette :winke |
Ralf |
Geschrieben am: 19 Apr 2003, 17:03
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Super! :klatscht
Anzumerken ist hier noch, daß es auch Befreiung von Zuzahlungen bei den Arzneimitteln gibt, welche die Krankenkassen durchführen. Hier muß die Eigenbelastung je nach Krankenkasse 1-2% betragen. |
Ursel |
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 494 Mitgliedsnummer.: 225 Mitglied seit: 28 Mär 2003 ![]() |
Wichtig !!!
Der Freibetrag auf Grund der Behinderung kann als Vorwegabzug auf der Steuerkarte eingetragen werden, d.H. dieser Betrag mindert den monatlichen Abzug an Lohnsteuer. Tschüß Ursel :winke |
Hansel |
Geschrieben am: 20 Apr 2003, 16:44
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Hansel ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.527 Mitgliedsnummer.: 44 Mitglied seit: 04 Dez 2002 ![]() |
Hallo Anette, Hallo Ursel,
wirklich ein Super Tip :-) ! Hätte ich als alter Steuerfachgehilfe auch mal nachsehen können..... Also, sollte ich irgendwann mal wieder in den Genuss kommen, überhaupt Steuern zahlen zu müssen, werde ich daran denken :;): |
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