
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
Tabbyla |
![]() |
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 183 Mitgliedsnummer.: 2.319 Mitglied seit: 19 Apr 2005 ![]() |
Liebe Bandis, ;)
muss mich heute auch mal melden. Der Fakt ist, ich hatte bis jetzt 2x6 KG nach meiner dynamischen Stabilisierung im August 05. Da ich über meinen Ortho einen Antrag auf stationäre Reha bei der RV gestellt habe, soll ich bis zum Rehabescheid keinerlei KG oder andere Behandlungen bekommen. Ich finde aber, dass es gerade jetzt wichtig wäre die Muskeln weiter aufzubauen, gerade auch um meine ISG-Schmerzen weg zu bekommen. Soll ich nun auf weiteren Behandlungen bestehen oder eben bis dahin versuchen eigenständig die gezeigten Übungen zu machen. Auf der anderen Seite habe ich aber ein Rezept für 10x rehabilitative Rückenschule bekommen, die ich aber aus finanziellen Gründen nicht werde durchführen können, daher wollte ich lieber eine Verordnung für weitere KG und das o.g. war die mir gesagte Antwort draufhin. Am 04.01. habe ich wieder Termin bei ihm, gibt es irgend einen Passus in der Gesetzgebung mit dem ich doch noch eine Behandlung bekommen könnte? Über Eure Hinweise würde ich mich sehr freuen. :klatscht |
Klaeuschenp |
Geschrieben am: 22 Dez 2005, 20:29
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 233 Mitgliedsnummer.: 2.064 Mitglied seit: 18 Feb 2005 ![]() |
Hallo Tabbyla,
es gibt eine Regelverordnung. Die sieht 3 x 6 Anwendungen vor. Danach kann der Arzt weiter verordnen (jetzt aber mit Begründung), nur muß die Verordnung vor Anwendung jedesmal von der KK genehmigt werden. Ich wurde im Mai versteift und habe problemlos 6 x 6 KG verordnet bekommen. Wo das jetzt steht weiß ich nicht. Tipp, frage mal bei Deiner KK nach. Gruß, Klaeuschenp |
Hanne |
Geschrieben am: 22 Dez 2005, 20:48
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 170 Mitgliedsnummer.: 1.942 Mitglied seit: 19 Jan 2005 ![]() |
Hallo Tabbyla,
ich kann Dir nur einen Antrag auf Funktionstraining empfehlen für 12 Monate. Ich hatte im Jahr 2004 Wassergymnastik und jetzt seit 1 monat Troxckengymnastik der WS auch für 12 Monate. Es bekommt mir auch sehr gut. Da muß ich nur pro 1 x = 2€ zuzahlen. Für Gerätegestützte KG habe ich jetzt für 6x 25,10 zuzahlen müssen. Das ist auch ganz schön. Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse, was da für Dich in Frage kommt. Es gibt auch das Funktionstraining an Geräten. Leider hat mir meine Hausärztin das nicht verschrieben. Es gibt aber viele Orthop. die das verschreiben für 1 Jahr. das ist natürlich toll! Ich wünsche Dir alles Gute und ein frohes und gesundes neues Jahr. Viele Grüße von Hanne |
Tabbyla |
Geschrieben am: 23 Dez 2005, 13:50
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 183 Mitgliedsnummer.: 2.319 Mitglied seit: 19 Apr 2005 ![]() |
Hallo, ;)
Danke für Eure Antworten. Da werde ich mich mit der KK in Verbindung setzen, denn 2x6 KG ist einfach zu wenig. Mit der Jahresverordnung würde ich dann erst nach einer Reha in Angriff nehmen. Wünsche Euch auch schöne schmerzarme Feiertage und passt bitte auch beim Guten Rutsch ins Neue Jahr :prost |
Kessi |
Geschrieben am: 23 Dez 2005, 16:11
|
||
PremiumMitglied Gold ![]() Gruppe: Betreuer Beiträge: 3.227 Mitgliedsnummer.: 322 Mitglied seit: 13 Mai 2003 ![]() |
Hallo Tabbyla, bietet deine KK nicht solche Kurse an? Erkundige dich doch mal, viele übernehmen dafür die Kosten. Gruß Kessi :winke |
||
Tabbyla |
Geschrieben am: 23 Dez 2005, 17:47
|
aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 183 Mitgliedsnummer.: 2.319 Mitglied seit: 19 Apr 2005 ![]() |
Hallo Kessi, ;)
um es genau zu sagen, zahlt meine KK auch einen Teil der anfallenden Kursgebühren. Leider bekomme ich nur das geringe ALG II, sodass sogar der Rest zusammen mit Fahrgeld (da nicht in Laufnähe angeboten wird) und den im Januar erneut fälligen Zuzahlungen für Medikamente sowie Arztgebühr (war seit Mai d. J. befreit) für mich einfach nicht finanzierbar ist. Habe zwar auch bei der näheren Verwandschaft mein Problem erzählt, da aber auch die Geschenke für mich zu Weihnachten schon besorgt waren, brachte dies auch nichts. So ist das jetzt in diesem Staat, wenn Du nichts mehr zahlen kannst, siehst Du eben in die Röhre. :ph34r: Die KK besteht eben auf dem Eigenanteil, der von mir zu leisten wäre. |
![]() |
![]() ![]() |