Bandscheiben-Forum

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> BSV durch Unfall möglich ?, BSV L5 S1 durch Sturz beim Sport
sternfee
  Geschrieben am: 14 Dez 2005, 17:23


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Im Januar diesen Jahres habe ich durch einen Sturz beim Sport ( Handball ) einen BSV erlitten, der dann auch sehr schnell operiert wurde, weil mein rechtes Bein gelähmt war. Meine Unfallversicherung weigert sich nun den BSV als Folge eines Unfalles anzuerkennen.
Durch die Versicherung wurde ein Gutachter beauftragt dies zu belegen.
Im Oktober war ich dann in der Frankfurter Bg-Unfallklinik und wurde dort begutachtet. Das Ergebnis dieses Gutachtens war natürlich im Sinne der Versicherung ausgefallen. Wer kann mir Auskunft darüber geben, ob es möglich ist durch einen Unfall einen BSV zu bekommen.
:B
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Harro
Geschrieben am: 14 Dez 2005, 17:33


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Moin Sternfee,
erstmal herzlich willkommen bei den Bandis.

Sicher kann man von einem Unfall einen BSV bekommen.(Früher hiess es nein, ist aber mittlerweile belegt, das sowas vorkommen kann)
Nur das zu beweisen ist nach so langer Zeit fast unmöglich.
Es sei denn du hast ALLE Unfallberichte, alle Arztberichte und einen sehr guten Anwalt der dir hilft deine Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen.

In diesem Sinne wünsch ich dir viel Erfolg und einen langen Atem

Harro :winke
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joachim
Geschrieben am: 14 Dez 2005, 20:18


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Hallo Sternfee,

nur mal für mich: was hat es für einen Vorteil, wenn die Unfallversicherung das als einen Unfall anerkennt? Sind aktuell irgendwelche Spätfolgen anerkannt worden?
In der BGU habe ich selbst auch 4 Wochen zugebracht. Nachdem mein Bettnachbar an der falschen Stelle (BSV 5/S1 statt 4/5) operiert wurde, habe ich fluchtartig das Krankenhaus verlassen!!!
Außerdem ist das Krankenhaus nur zuständig bei der Anerkennung als Berufsunfall, nicht aber im Sinne von Versicherung. Wenn du dazu mehr wissen möchtest, melde dich einfach bei mir.

Viele Grüße
Jo
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sternfee
Geschrieben am: 15 Dez 2005, 09:02


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Hallo Joachim
Ich habe seit dem Unfall immer noch Schmerzen und was mich am meisten beeinträchtigt ist ein Taubheitsgefühl im rechten Fuß sowie eine allgemeine Schwäche in diesem Fuß. Da ich immer gern Sport gemacht habe ist das für mich ein Problem denn beim Laufen knickt mir der Fuß einfach um.
:heul
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Hansi
Geschrieben am: 15 Dez 2005, 12:12


...ich bin dann mal weg!
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Hallo Sternfee!

Da Du nach dem Unfall auf Grund des Unfalles operiert wurdest, verstehe ich die Ablehnung nicht.
Außer, ja außer Du hättest vorher schon Probleme mit Deinem Rücken gehabt.
Dann heißt es der Unfall war nur der vorgezogene Auslöser gewesen, der Patient hätte über kurz oder lang auf jeden Fall diesen BSV bekommen. In diesem Fall kannst Du gleich aufhören.
Es muss ja wohl dokumentiert sein, dass Du aufgrund des Unfalles operiert wurdest.
Also ist es wesentlich die Aussage des Gutachters zu zerlegen.
Was ist der angegebene Grund dafür, dass er es als Unfallfolge ablehnt, außer der Tatsache, dass er für die Versicherung arbeitet(Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich singe!)?
Dass es hier schon Grundsatzurteile gibt, ist klar. Man muss sie nur finden. Entweder im www. oder bei einem Rechtsanwalt, welcher über bessere Infomöglichkeiten verfügt. Diesen Schritt würde ich Dir sowieso empfehlen.
Gehe zu einem Anwalt des Zivilrechtes, welcher sich mit solchen Fällen auskennt und bei Versicherungen kein Blatt vor den Mund nimmt. Hol Dir dort eine Rechtsberatung, welche im Regelfall nicht so teuer ist.
Vermutlich musst Du gegen das Gutachten einen Widerspruch verfassen und notfalls Klage einreichen, oder Du kannst es gleich sein lassen.

Allerdings ist eine Klage kein billiges Vergnügen.
Vier Instanzen müssen im negativen Fall durchlaufen werden.
Langericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof Zivilsenat und wieder zurück zum OLG.
Du brauchst viel Zeit, viel Geld und viel Nerven.
Wenn ich wegen meiner Bu weitergeklagt hätte, würde ich vermutlich die letzte Instanz(upps, die ist es ja schon wenn ich mal 1.80 tief liege) aus dem Sarg führen können.
Ein Zeitraum von 10-15 Jahren kann absolut realistisch sein. Deswegen habe ich es in der ersten Instanz nach knapp drei Jahren mit einem Vergleich beendet.
Die erste Instanz hat mich mit Anwaltskosten, hälftigen Gerichtsgebühren, Gutachterkosten auch des gerichtlichen Gutachters, etwa 6.500 Euro gekostet.
Du bekommst zwar alles incl. banküblicher Zinsen wieder wenn Du gewinnst, aber wer gibt Dir die Sicherheit, dass es so ist.
Ich hatte zwei ärtzliche Koriphäen als Gutachter meiner Seite. Selbst diese
Top Ärzte wurden von der Versicherung angezweifelt. Logisch, jeder Fall den sie nicht bezahlen müssen ist gewonnenes Geld. Die Versicherung kann klagen bis zum St. Nimmerleinstag, tut ihr nicht weh. Du gibst sicher vorher auf Grund deiner finanziellen Lage auf.
So realistisch musst Du es sehen, sonst gibt es ein böses Erwachen.
Tut mir leid, dass ich Dir nichts positiveres sagen kann. Ich kenne Deine Gründe nicht warum es ein Unfall sein muss.
Sollte bei einem Unfall eine Versicherungssume fällig werden, dann musst Du hochrechnen ob es sich wirklich lohnt, da zu klagen.
Ansonsten such Dir wie gesagt einen guten Anwalt. Der kann Dir rechtsverbindliche Auskünfte geben. Ich kann Dir nur sagen wie es bei mir wahr.
Und ich dacht damals das sei absolut kein Problem, da ich meine Schädigungen ja nachweisbar habe. Ja, DACHTE ich!
Aber denken ist bei mir Glückssache. Werde ich in Zukunft den Pferden überlassen, die haben einen größeren Kopf und mehr Zeit.

Liebe Grüße

Hansi :winke
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sternfee
Geschrieben am: 15 Dez 2005, 12:30


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Hallo Hansi ,
vielen Dank für deine Antwort ich denke ich werde deine Rat befolgen und zum Anwalt gehen.
;)
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