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valthom |
Geschrieben am: 09 Dez 2005, 13:45
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 50 Mitgliedsnummer.: 2.011 Mitglied seit: 07 Feb 2005 ![]() |
Hallo Bandis :winke
Nun bin ich etwas schlauer geworden wegen meiner 3 Gutachter und davon einem zum aussuchen. Ich soll noch einmal wegen einer Reha getestet werden, wahrscheinlich wegen dem Antrag auf Erwerbslosenrente. Ich war doch erst im März, April in diesem doofen Mölln, welches mir gesundheitlich überhaupt nichts gebracht hat. Meint Ihr ich muss schon wieder zur Reha? Gibt es das denn so schnell hintereinander? Gruß Valli |
schwarzhex |
Geschrieben am: 09 Dez 2005, 15:51
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.045 Mitgliedsnummer.: 534 Mitglied seit: 27 Sep 2003 ![]() |
hallo valli,
normal heisst es reha vor rente, ich denke in deinem fall will die bfa/kk wissen ob dir eine erneute reha was bringt oder nicht, sollte der gutachter sagen ja eine reha bringt was, dann musst du erstmal in die reha und die ärtze in der reha entscheiden wie es wieder geht. sollte der gutachter bescheinigen, dass keine reha mehr hilft, dann ist die wahrscheinlichkeit gross, dass von seitens der kk verlangt wird, das du ein rentanantrag stellst, damit du aus der au-zahlungen fällst. ich hoffe ich konnte dir einbisschen helfen. lieben grüss mel |
Ralf |
Geschrieben am: 10 Dez 2005, 19:54
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Valli,
wenn unklar ist, ob Du durch eine Reha wieder "gesund" werden kannst, dann wirst Du auch aufgrund Deines EU-Antrages erneut in Reha geschickt. Dort bekommen die Ärzte die klare Anweisung, zu überprüfen, ob eine Rente gewährt werden kann/soll. Allerdings mußt Du schon eine besondere Spezies sein, denn das ist das erste mal, daß ich höre, daß man unter drei Gutachtern wählen kann (dies kenne ich lediglich von der BG). :z Liebe Grüße Ralf :winke |
valthom |
Geschrieben am: 13 Dez 2005, 15:17
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 50 Mitgliedsnummer.: 2.011 Mitglied seit: 07 Feb 2005 ![]() |
Hi Bandis :winke
Nur zum Thema 3 Gutachter zum Aussuchen, der original Satz in meinem Schreiben dazu -----Da Ihnen § 14 Abs. 5 SGB IX bezüglich der Beauftragung eines Gutachters ein Wahlrecht einräumt, schlagen wir Ihnen nachfolgend Ärzte der geforderten Fachrichtung vor, die für eine Untersuchung zur Verfügung stehen,------------- Vielleicht nützt das einem anderen von Euch. Ich kenne alle 3 Gutachter nicht und habe mir den am Nächsten ausgesucht, kann natürlich der total Verkehrte sein, aber was solls. Doch wichtig finde ich, es ist gesetzlich verankert. Viele liebe Grüße Valli |
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