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Meril |
Geschrieben am: 17 Okt 2005, 16:07
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 3.506 Mitglied seit: 17 Okt 2005 ![]() |
Hallo, also als erstes wollte ich mich mal vorstellen, hab keinen speziellen Thread in der Richtung gefunden. Ich bin 25 Jahre alt und komme aus Oberbayern und neben meinem Bandscheibenvorfall an der BWS (D11/12) hab ich vor einer Woche auch noch von einem an der HWS C4/5 erfahren der leider auch noch auf die Nervenwurzel drückt. Da ich ironischerweise auch noch beim Orthopäden arbeite gibts für mich momentan nur die Alternative Spritzen oder Tabletten. Hab mir heute eine Spinalnervenblockade spritzen lassen und warte jetzt darauf dass es besser wird. :sch
Eine Frage hätte ich aber auch noch und zwar ob jemand weiß ob man bei einem Arbeitgeberwechsel verpflichtet ist Erkrankungen wie einen Bandscheibenvorfall anzugeben? Bedanke mich jetzt schon für die Hilfe und hoffe auf die Weise andere nette Bandis kennen zu lernen. Gruß Meril |
schwarzhex |
Geschrieben am: 17 Okt 2005, 17:08
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.045 Mitgliedsnummer.: 534 Mitglied seit: 27 Sep 2003 ![]() |
hallo merli ;)
erstmal willkommen bei uns im forum. naja dich hat es ja auch dicke gepackt. bekommst du den keine kg oder sonstige anwendungen, denke medis sind gut und helfen den schmerz zu ertragen, aber beseitgen nicht deine problem. da du ja beim ortho arbeitest, sprich ihn doch mal auf ein rezept für kg an. so nun zu deiner frage, nein du musst keine angabe machen die dich negativer stellen wie andere bewerber. das heisst du bist nicht verpflichtet angaben zu deinem krankheitsbild zu machen, ausser du hast eine schwerbehindertengrad, den darf man meines wissen nicht verschweigen aber ich glaube erst ab 50%. die frage ist aber, willst du es denn verschweigen, ich denke das dies bestimmt nicht der beste einstieg für ein gutes arbeitsklima ist. ich habe damals meine beide op`s angegeben und habe mit offenen karten gespielt. ich habe meine ag gesagt, dass ich mich fit fühle aber das ich natürlich nicht in die zukunft schauen kann. ich habe die stelle bekommen und gerade wegen meiner offenheit hatte ich somit auch keine probleme damit als ich wirklich wieder au würde. es ist deine entscheidung und ich drücke dir die daumen egal wie du dich entscheidest. liebe grüsse mel |
parvus |
Geschrieben am: 18 Okt 2005, 10:53
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Guten Tag und willkommen hier im Forum :winke
Mel hat Dir schon einiges geschrieben und ich denke auch hier im Forum, über die Suchmaschine, wirst Du etwas zu Deiner Frage lesen können. Solltest Du einen Arbeitgeberwechsel in Betracht ziehen, so musst Du Angaben machen, wenn Du eben eine Schwerbehinderung nachweislich hast, sprich beim VA prozentual als schwerbehinderter giltst, oder aber wenn Dich Dein neuer Arbeitgeber gezielt fragt oder eine Frage diesbezüglich auf dem Bewerbungsbogen steht. Ein Verschweigen, wenn ausdrücklich gefragt wurde, könnte wohl zu einer Kündigung führen :kinn Also aufpassen! :winke Grüßle parvus |
noby |
Geschrieben am: 18 Okt 2005, 17:53
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 97 Mitgliedsnummer.: 1.091 Mitglied seit: 24 Mai 2004 ![]() |
hallo, liebe meril, willkommen im forum, einen link zu deiner frage findest du hier arbeitgeberfragen es wird darauf ankommen, ob die einchränkung für deine berufliche tätigkeit relevant ist. auf dem link findest du etwas zum verschweigen von tatsachen bzw zulässige fragen des arbeitgebers, deren falschbeantwortung eine Anfechtung des arbeitsvertrages ermöglichen. für das team ist natürlich wichtig, mit offenen karten zu spielen, denke ich. viele gruesse und gute besserung :winke noby |
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