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Hansilein |
Geschrieben am: 25 Sep 2005, 16:36
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 205 Mitgliedsnummer.: 2.503 Mitglied seit: 29 Mai 2005 ![]() |
Hallo Bandis,
habe mehrere BSV und komprimiertes Myelon, sowie Verdacht auf Myelitis. OP erst nach Abklärung der Entzündung. Das kann noch dauern. Um einigermaßen beweglich zu bleiben, hat mir mein Ortho und dann der HA KG verschrieben. Es hilft auch tatsächlich ein wenig. Nun das Problem: Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Arzt sagte, er könne mir keine weiteren Behandlungen verschreiben, da er schon 3 x 6 verschrieben hat und ich jetzt eine Pause von 3 Monaten machen müsste. Er würde es gerne machen, aber er darf nicht. Daraufhin habe ich Kontakt mit meiner Krankenkasse aufgenommen, wurde aber abgewimmelt. mit dem Hinweis, dass dies eben die Bestimmungen sind. Entweder ich zahle jetzt selbst, oder muss diese Pause in Kauf nehmen. Wenn ich keine KG mache, befürchte ich aber, dass meine Schmerzen/Verspannungen durch meine Arbeit am PC stark zunehmen werden. Die Dosis meiner Medikamente kann ich auch nicht erhöhen. Wer von Euch war schon mal in ähnlicher Situation und kann mir einen Rat geben? Danke schon mal im Voraus Euer............Hansilein |
Klaeuschenp |
Geschrieben am: 25 Sep 2005, 16:54
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 233 Mitgliedsnummer.: 2.064 Mitglied seit: 18 Feb 2005 ![]() |
Hallo Hansilein,
bei Verordnung von KG gibt es eine sogenannte Regelverordnung und die liegt bei 3 x 6 St. Der behandelnde Arzt kann weitere verordnen, muß dieses aber begründen. Auch wenn das geschieht muß die KK trotzdem die Verordnung genehmigen. Bei mir ist das so: Mein Orthopäde verordnet mit Begründung, ich faxe diese Verordnung zur KK und 2-3 Tage später ist die Benehmigung per Post da. Es wird sicherlich abhängig von der Erkrankung eine Obergrenze geben, die kenne ich allerdings auch nicht. Gruß Klaeuschenp |
Harro |
Geschrieben am: 25 Sep 2005, 18:44
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin hansi, e gibt eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles. Schau mal in diesem Betrag nach, dort wurde es ausführlich behandelt. http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=9523 Ausserdem sollten die Krankenkasse ihre Heilmittelverordnung mal genauer lese denn:
In diesem Sinne noch mal bei der KK anrufen und dem Arzt Bescheid sagen. Harro :winke |
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maglite |
Geschrieben am: 26 Sep 2005, 12:31
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 3.311 Mitglied seit: 24 Sep 2005 ![]() |
Also ich bekom ja auch regelmässig KG verschrieben und wenn das Kontingent erschöpft sein sollte, bekomm ich " Hydrojet " Wasserbettmassage, echt das ist einfach klasse! :smoke
Frag mal Deinen Arzt, ob der auch so etwas anbietet und klär ab, ob Deine KK die Behandlung zahlt!?! Meine KK zahlt das nur 2 x 5 mal im Quartal, aber incl. KG passt das schon;-) Ich bin mit Hydrojet vollends zufrieden und was soll ich sagen, es hilft und lindert :klatscht LG. maglite |
Pixelkid |
Geschrieben am: 26 Sep 2005, 16:31
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 616 Mitgliedsnummer.: 2.117 Mitglied seit: 01 Mär 2005 ![]() |
Nochn Tipp - wenn dein Arzt nicht mehr verschreibt - such dir einen zweiten Arzt. Hat mir damals mein Neurochirurg geraten - wenn er nicht mehr verschreiben darf, solls halt der Ortho machen. Ob da allerdings die KK mitspielt weiß ich nicht.
Hydrojet - ist super klasse - hab ich in der Reha bekommen! |
maglite |
Geschrieben am: 26 Sep 2005, 17:01
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 3.311 Mitglied seit: 24 Sep 2005 ![]() |
@Pixelkid,
ist schon richtig mit dem zweiten Arzt, aber die KK kann u.U. bei Doppelverschreibung durch den zweiten die Kosten vom Pat. zurückfordern, oder es dem zweiten Arzt untersagen Orthopädische Verschreibungen vor zu nehmen. Ich kenn einen Fall, wo jemand ein Medikament für spezielle Krankheitsformen verschrieben haben wollte und der HA hat eine Überweisung zum Facharzt ausstellen müssen, damit der Patient das Medikament oder die Verordnung von Anwendungen über den FA bekommt. Insbesondere gilt das, z.B. wenn der HA Internist, oder Allgemeinarzt ist, das Medikament aber spezifisch für " HNO, Orthopäde, Urologe, Hautarzt, Psychologe,usw. " als Facharztrelevantes Mittel zur Behandlung des Patienten an zu sehen ist :kopf Der Neurochirurg, hat ein etwas grösseres Spektrum und kann den nachbehandelnden Ärzten eine Verschreibungsvorgabe machen, aber für KG usw. reicht das offensichtlich nicht :kinn . Stimmt, Hydrojet ist echt der Hammer, wenn ich da runtersteige, fühl ich mich immer wie neu geboren! :klatscht LG. maglite |
parvus |
Geschrieben am: 26 Sep 2005, 17:20
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Ich habe es schon so oft hier geschrieben, dass es eine Langfristverordnung gibt und der Doc da die Möglichkeit hat, diese zu begründen.
Harro hat den Beitrag reingestellt, da habe auch ich es erklärt wie meine Rezepte aussehen und eben lest mal Harros Hinweis wegen der Genehmigung, genau so geht das nämlich, jawoll! Lasst Euch da nix erzählen! :winke parvus |
sima-1976 |
Geschrieben am: 06 Okt 2005, 11:47
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 41 Mitgliedsnummer.: 2.727 Mitglied seit: 04 Jul 2005 ![]() |
Hallo Maglite,
das mit der Hydrojet Massage hört sich ja toll an, hab mal unter Google geforscht. Das bekommst Du auch auf Rezept von Deinem Arzt ? Woher kommst Du denn ? Ich würde gerne wissen, ob es in meiner Nähe auch so was gibt ! gruß sima-1976 :winke |
Heidi |
Geschrieben am: 06 Okt 2005, 12:15
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator Beiträge: 4.563 Mitgliedsnummer.: 2 Mitglied seit: 10 Nov 2002 ![]() |
Hallo Hansi,
dann laß Dir doch vom Ortho die nächsten KG-Rezepte ausstellen, dann kannst Du ja die Zeit einigermaßen überbrücken, wenn Dein HA keine Verordnung ausser- halb des Regelfalles ausstellt. Das macht mein HA nämlich auch nicht. Liebe Grüße Heidi ;) |
Hansilein |
Geschrieben am: 07 Okt 2005, 13:42
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 205 Mitgliedsnummer.: 2.503 Mitglied seit: 29 Mai 2005 ![]() |
Hallo Heidi,
die Verordnung muss auf 'Außerhalb des Regelfalls' lauten, oder? Meine Neurologin will mir nämlich ein normals Rezept ausstellen. Ich werde ihr sagen, sie soll es so begründen, wie von parvus und anderen geschildert. Vielen Dank Euch allen! Viele Grüße.............Hansilein |
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