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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
4 Seiten: 1234 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
parvus |
Geschrieben am: 18 Jan 2006, 19:18
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole Du :streichel
Mensch das ist ja schon doof. Wer hat jetzt Wiederspruch gestellt, Du selber? Hattest Du dabei Hilfe vom VDK/Sozialverband? (Wirkt doch auch manchmal Wunder, habe Eigenerfahrung) Hoffe sehr, dass man dem Wiederspruch stattgeben wird, wenn unter Umständen auch über den Umweg eines Gutachters. :kinn Lasse mal alles auf Dich zukommen, aber sei auch auf der Hut und trage selber alle Unterlagen zusammen um gewappnet zu sein! Viel Glück und Kraft :up parvus |
heiko1961 |
Geschrieben am: 18 Jan 2006, 21:29
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Öfter dabei ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 24 Mitgliedsnummer.: 4.092 Mitglied seit: 18 Dez 2005 ![]() |
Sorry Linchen, ich möchte nicht überall das gleiche schreiben. ??? Aber diese Probleme haben wir auch. Siehe hier: "Diagnose haben wir schon lange" ;) Gruß, Heiko |
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murmel |
Geschrieben am: 18 Jan 2006, 22:12
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
habe, dass ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann..müssten mein Arbeitgeber ja seiner Fürsorgepflicht nachgehen..und mich dann ggf, einen anderen Arbeitsplatz geben.
Hallöchen ;) Linchen :streichel sei mir nicht böse ich das mit der Fürsorgepflicht glaub ich nicht mehr dran! Auch nicht in einem konfessionellen geführten Haus!!! Ich kann dir nur einen Rat geben Antrag auf Schwerbeschädigung! Ach wenn nur 30% dabei raus kommen sollten! (Gleichstellung) darüber findest du hier einige Beitrage im Forum und will mich nicht wiederholen. murmel :bank |
murmel |
Geschrieben am: 18 Jan 2006, 22:44
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
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Sorry Linchen, ich möchte nicht überall das gleiche schreiben. ??? Aber diese Probleme haben wir auch. Siehe hier: "Diagnose haben wir schon lange" ;) Gruß, Heiko[/QUOTE] mogen morgen :h Jch glaube das wir mehr oder weniger die Selben oder ähnliche Beschwerden/Probleme haben! Sonst würden wir hier nicht im Forum schreiben .In eine Demokratie sollte es doch auch möglich sein, das sich Menschen mit Ängsten /Sorgen sich in einem Forum wie hier Rat und vor allen und „Hilfe“ suchen und bekommen !Ohne einer Politischen Hintergrund dabei zu vertreten. Demokratie bedeutet auch so sollet es sein andere zu verstehen wen sie ihre Sorgen niederschreiben! Du hattest Glück nicht in eine Diktatur Aufgehwasen zu sein! murmel :bank |
Elke |
Geschrieben am: 19 Jan 2006, 05:33
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 ![]() |
Hallo Linchen,
ist natürlich mal wieder typisch RV. Du hast ja wohl schon Widerspruch eingelegt! Hast Du nur pauschal Widerspruch eingelegt oder auch entsprechend begründet? Selbstverständlich müssen aktuelle Befunde mit beigefügt werden um deutlich auf zu zeigen das Du eine stationäre Reha benötigst. Hast Du eigentlich schon einen Grad der Behinderung beim Versorgungsamt gestellt? Wenn Du dort 30% bekommst wäre es sehr hilfreich beim AG. Solltest Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr in Deinem jetzigen Beruf arbeiten können, solltest Du mit Deinem AG über einer Umsetzung innerhalb des Betriebes sprechen. Du schreibst Fürsorgepflicht, ja,ja sollte er nach kommen, aber die Realität sieht doch ein wenig anders aus. Auch wenn er seinen AN umsetzt, so ist doch noch die immer wieder auftretenden Krankschreibungen da und die AG versuchen somit kranke AN schnell los zu werden. Da Du in einer Diakonie arbeitest, sollte es aber ein nicht so großes Problem sein. Aber macht Dich jetzt nicht verrückt. Borteilhaft wäre, wenn Du Dich mit dem VDK oder SoVD in Verbindung setzt und dort Mitglied wirst. Da hast Du doch vielleicht mehr Glück, Deine Rechte beim RV durch zu setzen. Tschau ;) Elke |
Inka |
Geschrieben am: 19 Jan 2006, 08:10
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo Linchen, da stehen ja einige Fragen bei Dir an und ich möchte nun versuchen, diese ein Stückchen aufzulisten:
Wenn es seit dem Stellen des Antrags neue Befunde gibt, oder Du eben beim Antrag nicht alle Befunde eingereicht hast, oder sich Deine Beschwerden verschlimmert haben, dann sollten sehr wohl die entsprechenden Befunde zusammen mit der Begründung ds Widerspruchs eingereicht werden - und zwar wirklich alle Befunde! Die BfA wird sich ganz sicher nicht melden und nach weiteren Befunden verlangen wegen denen sie dann vielleicht sogar eine Reha genehmigen müssten. Im Gegenteil, da werden die fein still sein und sich auf die Dinge beschränken, die ihnen vorliegen. Also besorg Dir alle Befunde, kopier diese (schick nur die Kopien weg, und behalte auch für Deine Unterlagen jeweils ein Exemplar davon).Wenn sich Deine Beschwerden verschlimmert haben, dann bestehe darauf, dass zB ein neues MRT gemacht wird und auch diesen Befund reichst Du dann (in Kopie, siehe oben) ein!
Gibt es denn dort wo Du arbeitest so einen für Dich zugeschnittenen Arbeitsplatz? Ist dort eine entsprechende Stelle frei und muss besetzt werden? Das ist doch recht unwahrscheinlich, oder? Und jemand anderen entlassen, damit Du diese Stelle bekommst, dazu ist Dein AG nicht verpflichtet.
Das hört sich nun so an, als wäre diese Diagnose als einziger Befund beim Reha-Antrag angegeben worden. Da kannst Du Dich beim Widerspruch auf die tatsächlich vorliegenden Befunde (Protrusionen etc) stützen. Die meisten Reha-Anträge werden zunächst mal abgelehnt, also nimm die Ablehnung bitte nicht persönlich :z Nun musst Du halt wirklich aktiv werden und alles einreichen, begründen etc. Dass dazu sowohl der VdK, SoVD wie auch unsere CD Klick hilfreich sind, das wurde Dir ja bereits mehrfach gesagt. Lass Dich nicht unterkriegen :up Liebe Grüße :winke Inka |
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Linchen |
Geschrieben am: 20 Jan 2006, 18:32
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 24 Mitgliedsnummer.: 3.324 Mitglied seit: 26 Sep 2005 ![]() |
HI Ihr,
Es ist furchtbar. Jeder Arzt verweist mich zum Anderen. Heute war ich beim Ortho.Er hat mich darauf hingewiesen, dass er mir keine neuen Befunde austellen kann.Er könnte mich nur nochmal untersuchen und meine Beschwerden wären ja mehr oder weniger die Gleichen. Ausserdem hatte er eine Attest nach Berlin geschickt, ohne das ich es vorher in meinen Händen hatte..worin nur Blödsinn stand. Ich sei KG -therapieresistent und eine ambul. Reha wäre von Vorteil. ( :vogel guten Morgen..wir hatten auf stationäre Reha Widerspruchg eingelegt)..aber man müsste ja lesen . Ausserdem meinte er, er könne bezügl. meiner Erwerbsunfähigkeit keine Entscheidung fällen..das kann nur ein Gutachter..im ertsen Befund schrieb er aber wohl..das ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann.Ich denke, er ist langsam genervt von mir, denn man kann ja bei meinen Beschwerden nichts sehen..und vor allem kein geld verdienen.Bei ner Hüft OP wäre das wohl was anderes. Ich weiss nicht mehr. Übrigens..es ist schon mein 3. Orthopäde. 2 Stunden warten..5 Min. UNtersuchung..wobei meine"neue" chronische Lordose der ganzen Wirbelsäule über den Pulli diagnostiziert wurde. Meine letzte Hilfe ist jetzt mein HA. Er wird mir nun einen neuen Befund schreiben..ihn nochmal etwas vertiefen (obwohl auch seiner Meinung nach alles gesagt und geschrieben ist)und meine KG wird auch noch einen Brief an ihn richten.Vielleicht kann er dann noch etwas dazu schreiben. Immerhin ist sie die Einzige, die mein Leiden wirklich jede Woche mind. 2 mal sieht. Bringt es etwas in den VDK einzutreten??..was machen dir anders?? Wie komme ich an einen Gutachter Termin?? Ist es wirklich notwendig? Ich selbst habe schon eine ausführlichen Widerspruch letzte Woche eingereicht und sende nächtste Woche die ärztl. Befunde nach. Zum VA Antrag...stimmt es , dass man mind. 6 Monate krank geschrieben sein muss um überhaupt einen Antrag zu stellen?? War ich nach meinen 4 Monaten krank sein etwa zu schnell für einen Rehaantrag? Wenn es soweiter geht, können sie gleich noch einen Psychologioschen Befund bekommen, denn ich bin fertig.Bin nur noch am weinen..niemand nimmt mich ernst und glaub manchmal selbst schon ich bilde mir alles ein: Während den Untersuchungen kann ich ja immer nur sagen wie und wo meine Schmerzen sind..man kann sie ja nicht sehen..und tasten kann es nur meine KG.Die Ärzte müssen dann einfach nur glauben was ich sage..auch sind die Schmerzen ja nicht immer die gleichen und ausserdem wechseln die Stellen. Wie kann man diese Schmerzen denn glaubhaft erklären..wie kann man dem Arzt bei dem man sichtlich spürt, dass er keine Zeit hat, erklären, wie man sich fühlt, dass man zeitweise nur noch ruhig in einem dunklen Raum liegen kann um seine Kopfschmerzen zu ertragen. Ich sage ja immer alles..aber im Befund ist dann davon nichts zu lesen.. Ausser Kopf-und Nackenschmerzen....und das hat ja Jeder. Ich könnte mir gar nicht vorstellen wie so etwas bei einem Gutachter aussehen soll..denn der braucht ja Beweise..reden kann man viel. Eine Cd von euch habe ich mir schon bestellt.Hoffe..sie bringt mich weiter. Danke für Eure Hilfe und ich halte euch auf dem Laufenden Tschüssi..Linchen |
parvus |
Geschrieben am: 21 Jan 2006, 16:12
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Linchen,
bist Du lediglich beim Ortho und beim HA in Behandlung? Hast Du einmal Deine ganzen Befunde zusammengesucht, auch die MRT-Bilder eingesackt und Dich bei einem Neurochirurgen vorgestellt? Ich glaube nicht, dass Deine Meinung, man muss 6 Monate AU sein um beim VA anzukommen, so richtig ist :kinn Ich war 15 Jahre lang nie AU und bin es seit meinen OPs erst, habe jedoch vorher schon, erst 20, dann 40 Prozente vom VA erhalten. Wichtig beim VA ist doch, dass man zum Antrag die Befunde einreicht und diese werden überprüft und dann sollten sie angemessen bewertet werden (wenn man denn würdig behandelt wird!). Ich würde darauf bestehen, dass Du zu allen Befunden die Einsichtnahme bekommst, bzw. eine Kopie einfordern! Es ist wohl richtig, dass der Doc keine Entscheidung bezüglich der Erwerbsunfähigkeit ausstellt, jedoch könnte er seines dazutun und seine Befunde so dokumentieren, dass sie den wahren Gesundheitszustand von Dir wiederspiegeln. Und wenn es denn so ist, dass eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, dann würde seine Befundung auf jedenfall in die Prüfung mit einfließen. Lasse Dich nicht abwimmeln und versuche ein ausgiebiges, sachliches Gespräch zu bekommen. Viel Erfolg :up parvus |
Hansilein |
Geschrieben am: 21 Jan 2006, 17:19
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 205 Mitgliedsnummer.: 2.503 Mitglied seit: 29 Mai 2005 ![]() |
Hallo Linchen,
ich kann mich dem bereits Geschriebenem nur anschliesse. Ein Gutachten bekommst Du vom VA, nachdem Du einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt hast, da Du mit Sicherheit vorgeladen wirst. Die Krankheit sollte allerdings schon seit 6 Monaten bestehen. Eine ambulante Reha kostet übrigens genaus so viel wir eine stationäre, bzw. ist sogar etwas teurer, da Du noch Fahrkosten geltend machen kannst. In der ambulanten Reha steht Dir nämlich auch ein Zimmer zur Verfügung und Du nimmst an allen Mahlzeiten etc. teil. Vielleicht habe ich es überlesen, aber meine Meinung ist, Dein Befund gehört zum Neurologen, und nicht zum Ortho. Zu Deinem schon gar nicht. Schon allein wegen der Schmerzen etc. Deine Beschwerden hast Du ja schon eine ganze Weile, oder? Ist das bei Deinem HA dokumentiert? Mein Vorschlag wäre gewesen, den Reha-Antrag über die KK zu beantragen, den HA als behandelnden Arzt anzugeben, und mit ihm gemeinsam den Arztteil auszufüllen. Wenn Dein HA der Meinung ist, Du musst zur Reha, um Deine Arbeitskraft zu erhalten, dann bekomt man i.d.R. auch eine Genehmigung. Ist nun leider zu spät. Um eine Reha zu bekommen, muss man überhaupt nicht krankgeschrieben sein. Wer sagt denn so einen Quatsch? Wünsche Dir noch viel Erfolg bei Deinem Widerspruch. LG.....Hansilein |
Linchen |
Geschrieben am: 21 Jan 2006, 20:21
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 24 Mitgliedsnummer.: 3.324 Mitglied seit: 26 Sep 2005 ![]() |
Hi Ihr,
Nun..vielleicht habt Ihr es nicht richtig verstanden. Mein HA ist der Meinung dass ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann und ich habe zusammen mit Ihm den Rehaantrag gestellt.Und trotzdem wurde der Antrag abgelehnt, mit der Begründung, dass ambulant therapiert werden sollte. Auch war ich schon bei einem Neurolgen..mit all meinen Befunden. Dieser hat mir wohl Strommessungen bis in die Fingerkuppen gemessen, aber an meinen Scvhwachstellen wie Hals -Nacken hat er überhaupt nicht untersucht. Allerdings meinte er auch..es wäre wohl eine Nervenwurzelreizsymptomatik und müsste von einem Physiotherapeuten behandelt werden. Zur KK. Ich bin über 15 Jahren im öffentl. Dienst beschäftigt und deshalb ist der Leistungsträger die Rentenversicherungsanstalt Berlin. Die KK übernimmt für mich keine Kosten mehr bezgl eine Kur bzw. Reha. Mein HA erklärte mir gestern nochmal das die Problematik die ist, dass es keine Berufsunfähigkeit mehr gibt, und eine Erwrbsunfähigkeit mit der Tatsache, dass ich nicht mehr Heben und TRagen darf nichts zu tun hat. Er wird aber in seinem ausführlichen Befund nochmals erläutern, dass einer Erwerbsunfähigkeit gefährdet ist. Bei einem Neurochirurgen war ich allerdings noch nicht.Ich habe eben immer noch das Problem, dasss ich glaube, die Ärzte nehmen mich nicht mehr ernst, da ich meine Schmerzen ja nicht nachweisen kann und leide so tägl vor mich hin. meine MRT- BIlder hab ich und alle meine Befunde.(wenn sie überhaupt was aussagen).Mein HA hat übrigens den Rehaantrag sehr intesiv gestellt, auch andere Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis etc. miteinbezogen. Wie sieht es mit einem Osteopathen aus..wird er von der KK bezahlt?? Wie sind die Erfahrungen?? Danke für alles LInchen |
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