Bandscheiben-Forum

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> AHB Abbruch, Diagnose Verschlechterung
knubbelche
Geschrieben am: 08 Aug 2022, 20:09


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Hallo liebe Bandies
Bin mit chronische Lumboischialgie rechts bei NPP L4/5 mit Radikulopthie L5 rechts,
Spinalkanal- und Neuroforamenstenose nach einer multimordalen Schmerztherapie
in eine AHB geschickt worden.

Dort entwickelte ich eine Fuß- und Zehenheberschwäche 2/5 ,
worauf ich nach ärztlichem Rat nach 10 Tagen, AU entlassen wurde.

Nun kam der Abschlussbericht wozu ich ein paar
Fragen habe:

Da steht unter weitere Empfehlungen:Rentenversicherung:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen.
Muss ich da was unternehmen?

Letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit::
Beurteilung des zeitlichen Umfangs indem die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt werden kann:
unter 3Stunden
Ich arbeite normal 32Std/Woche.Heißt das ich kann nur noch
3Std.am Tag in meinem Beruf arbeiten?
Bin nochAU, muss ich das meinem Chef sagen?

Bin etwas über fordert, weil ich auch nicht weis wie es gesundheitlich weiter geht.

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Knubbelche


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paul42
Geschrieben am: 09 Aug 2022, 11:59


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Hallo Knubbelche,

eine schwierige Situation da deine Behandlung ja eigentlich noch nicht abgeschlossen ist, sondern aufgrund der Fußheberparese abgebrochen werden musste.

Vermutlich wird sich die med. Behandlung fortsetzen.
Was machst du beruflich?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinig erhält man wenn man grundsätzlich nicht länger als 3 Std. arbeiten kann. Deshalb erfolgte die Entlassung mit AU.

Wer dauerhaft nicht länger <3 Std auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten kann, wird auf Antrag als erwerbsgemindert eingestuft.

Das ist hier aber noch der Fall, daher der Hinweis auf Teilhabe am Arbeitsleben
Die gesetzliche Grundlage wird im SGB IX klick mich geregelt.

Die Möglichkeiten zu Teilhabe am Arbeitsleben sind recht vielfälig:

- Stufenweise zeitliche Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz.

- Ausstattung mit Hilfsmitteln am Arbeiplatz

- Berufliche Neuorientierung / Umschulung

Dem AG würde ich erstmal nur die AU vorlegen, bloß keine schlafenen Hunde wecken.
Für Anträge ist es noch viel zu früh, solange du deine Gesundheit nicht einschätzen kannst.

Die Fußheberparese sollte/ muss sich bald ein Arzt anschauen.

gute Besserung

paul42

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knubbelche
Geschrieben am: 09 Aug 2022, 20:15


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Hallo Paul,

Vielen dank für deine schnelle Antwort.
Du hast mir echt schon weiter geholfen. :ap

Ich arbeitete in einer Bäckerei/Café und Laufe den ganzen Tag.
Ich mache meine Arbeit sehr gene und hoffe das es irgendwann wieder geht.

Ich bin in Neurologischer und Neurochirurgischen Behandlung.
Der Neurologe hat durch Messungen festgestellt, das ein Nerv in der Kniekehle blockiert ist und das es nicht vom Rücken kommt!
Der Neurochirurg sagt aber, dass er nichts an meinem Rücken macht bevor mein Bein wieder geht.

Also heißt es abwarten und hoffen das sich der Nerv durch Kg und Elektro wieder erholt.
Ich Laufe im Moment an Gehilfen, was meinem Rücken auch nicht sehr gut tut.


Wird sich den die Rentenversicherung bei mir melden?
Weil die Empfehlung im Abschlussbericht ja an die Rentenversicherung geht?

Gruß Knubbelche
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paul42
Geschrieben am: 10 Aug 2022, 15:39


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Hallo Knubbelelche,

du brauchst erstmal nichts unternehmen.

Der AHB Bericht wird durch den med. Dienst der DRV geprüft.

Wenn sich die DRV meldet, dann mit einem Schreiben wo man dir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Aussicht stellt.

Das Schreiben ist ein Jahr gültig, hat aber für dich zunächst auch kein Handlungsbedarf, den du umsetzen musst.

Die DRV entscheidet nur auf Antrag, also brauchst du nicht befürchten, dass sie dir den Job plötzlich gleich verbieten.

viele Grüße

paul42







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knubbelche
Geschrieben am: 12 Aug 2022, 11:46


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Hallo Paul

Vielen dank für deine Erklärung.

Ich werde jetzt erst mal sehen wie es sich gesundheitlich weiter geht.
Man hat nur Angst irgend was falsch zu machen und manchmal
Versteht man nur die Hälfte.
Ich wurde so schnell aus der AHB entlassen, dass es kaum Zeit war
mit dem Arzt nochmal vernünftig zu reden!

Ich bin froh das es euch hier im Form gibt!

Liebe Grüße
Knubbelche

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murmel
Geschrieben am: 20 Aug 2022, 22:41


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Hallöchen knubbliche :;

Zitat

Ich Laufe im Moment an Gehilfen, was meinem Rücken auch nicht sehr gut tut.



Lass dir mal einen Rollator verschreiben! Lass ihn da einstellen! So das du nicht mit im abgebeugt läufst. Aus Erfahrung es entlastet deine Schultern und entspannt den Rücken! spreche doch darüber mal mit deinem Orthopäden ! Hab keine falsche Scham wen du mit einem Rollator läufst!

Wie lange bist du schon Krankgeschrieben?
Spreche mit deinem behandelnden Ärzten wie es weiter geht.
Nicht das du auf einmal Ausgesteuert bist und dann erst einen Antrag auf Eu- Vollrente!!!!
Wen du Ausgesteuert bist musst deine Beiträge zur Krankenversicherung , Pflegeversicherung und Rentenversicherung selber zahlen! Aber von was.
Bist du Verheiratet?
Spreche mit deinen Ärzten über deine Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben!!!!
Hausarzt, Neurologen und Neurochirurgen
Stelle einen Antrag auf einen Schwerbehinderten-Ausweis

Zitat

Dort entwickelte ich eine Fuß- und Zehenheberschwäche 2/5 ,
worauf ich nach ärztlichem Rat nach 10 Tagen, AU entlassen wurde


Ich hoffe du hast das auch schriftlich!
Ich hoffe das ist in dem Arztbrief auch so dokumentiert!
Wen nicht dann lasse es richtig stellen!
Ich werde erst mal auf deine Antwort warten! Vielleicht kann ich dir da etwas weiter dann helfen

Hallöchen Paul42
Zitat

Wer dauerhaft nicht länger <3 Std auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten kann, wird auf Antrag als erwerbsgemindert eingestuft.


Das stimmt schon lange nicht mehr hab da schon über die Leistungsfähigkeit geschrieben!

Zur Erinnerung
0-2,59h= Vollerwerbsunfähig entspricht Antrag auf Voll- Erwerbsunfähigkeitsrente
3-5,59h= Teilerwerbsunfähig entspricht Antrag auf Teil- Erwerbsunfähigkeitsrente
6,00= Vollerwerbsfähig

Die DRV entscheidet nur auf Antrag, also brauchst du nicht befürchten, dass sie dir den Job plötzlich gleich verbieten

Die Frage steht doch im Raum das sie überhaupt noch arbeiten gehen kann ,egal in welchem Beruf.


Dokumentation darauf sollte man achten!
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=2843
Mit freundlichen Grüßen murmel
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