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Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger > Berufsunfähigkeit ausgehebelt


Geschrieben von: Harro am 19 Dez 2006, 19:22
Hi Bandis,
nur schon mal zur Vorab-Info.
Den Berufsunfähigkeitschutz für Arbeitnehmer die vor 1961 geboren sind ist klammheimlich vom Gesetzgeber durch ein paar kleine Änderungen von Verordnungen in den verschiedenen Bereichen vollkommen ausgehebelt worden.

Auf gut deutsch gesagt, er exestiert nur auf dem Papier.

Mein Rentenantrag (volle Berufsunfähig unter 3 Std.) wurde gestern vor dem Landessozialgericht abgeschmettert mit der Begründung, ich könnte noch einen Verweisungsberuf annehmen.

Alle weiter Infos erfolgen sobald die Sachen aufgearbeitet sind.


Harro zwinker.gif

Geschrieben von: ellen59 am 19 Dez 2006, 19:44
Hallo Harro.

Kann mir gut vorstellen wie du dich jetzt fühlst.

Hatte den Punkt ja auch immer im Hinterkopf ( bin 1959 geb.)

Das ist ja wirklich eine ganz schöne Sch....

LG und berichte bitte weiter Ellen

Geschrieben von: Zaubrberg am 19 Dez 2006, 23:33
Hallo Harro,


welcher Teufel hat denn die Richter geritten?... Das kann doch nicht rechtens sein!
Denke nach schriftlicher Begründung kann man weiter schauen...

Eine Schlacht verloren, aber damit doch noch lange nicht den Krieg...
In diesem Sinne...

LG Johannes

Geschrieben von: Tinasonne am 19 Dez 2006, 23:33
QUOTE (Harro @ 19.12.2006, 19:22)


Mein Rentenantrag (volle Berufsunfähig unter 3 Std.) wurde gestern vor dem Landessozialgericht abgeschmettert mit der Begründung, ich könnte noch einen Verweisungsberuf annehmen.


Och Harro ,

mit dir ham sie es aber auch smilie_troest.gif


Liebe Grüße die auch" Langzeitsozialgerichtsbarkeitsgeschädigte"

Geschrieben von: Harro am 21 Dez 2006, 12:00
Hi ihrs,
nun noch ein paar Infos dazu.

Verschiedene Berufe geniessen dank eines "perfiden Systems" keinen Berufsschutz mehr.
Der Beruf des Elektrikers mit all seinen Varianten und im Prinzip viele Berufe in der Metallverabeitenden Industrie, zb. Dreher, Schlosser oder so ähnlich.

Wie man das gemacht hat? Ganz einfach, man hat einen Sachverständigen bestellt, hier eine Ingenieur vom Arbeitgeberverband soundso, dieser hat dann in Verbindung mit den Arbeitgebern/Geschäftsführern einzelner Betriebe eine Betriebsbegehung gemacht um zu schauen ob es solche Verweisungsberufe überhaupt gibt.

Man beachte vor allem die Personen und Sachverständigenauswahl!!
Ist ungefähr so als wenn man einen Metzger eine Schönheits-OP beurteilen lässt, denn er hat ja auch Ahnung vom Schnippeln und Schneiden. vogel.gif

Laut EU-Gesetz muss bei einer Arbeitsplatzbeurteilung von solchen Ausmassen ein Arbeitsmediziner/Betriebsarzt dabei sein.

Was aber nicht ist, und jetzt kütt et, es ist zwar EU-Gesetz aber nicht zwingend vorgeschrieben beim Sozialgericht, es liegt in "Ermessenssache" des Gerichts!!!

Meiner Meinung nach ganz klare Beugung des Gesetzes und Benachteiligung des Betroffenen.

Laut Aussage meines Anwalts ist es so üblich und zulässig, weil ebens Ermessenssache des Gerichts und Richters.

Frag ich mich nur WOFÜR haben wir Gesetze???

So, für heute ist mal wieder genug geschrieben, fange mich grade wieder an Aufzuregen.

Demnächst neue Info´s.

In diesem Sinne, euer Harro.

PS. Mittlerweile wundert mich die Politikverdrossenheit kein bisschen mehr, sie sind alle Verbrecher im Sinne der Menschlichkeit. arschtritt.gif
PPS. Seit ca. 2000 ist ein Abbau unsereres Sozialstaates im Gange der ungeahnte Ausmasse annimmt und glaubt mir es wird NOCH schlimmer die sind noch lange nicht fertig. roechel.gif

Geschrieben von: Elke am 21 Dez 2006, 13:19
Hallo Harro,

das ist ja mal wieder eine Schweinerei sondersgleichen. Eigentlich sollte man damit zum EU-Gerichtshof, aber wer hat schon die Luft und das Geld dazu. Wann wurde das dann beschlossen? Das kann doch nicht sein, dass solch eine Beurteilung im Ermessen des Richters liegen kann. Hier erfolgt doch keine neutrale Betrachtung des Anliegen der Kläger. Aber mich wundert schon nichts mehr. Alle die jetzt eine EU-Zeitrente haben, können damit rechnen, wenn es um die Verlängerung der Rente geht, eine Ablehnung zu bekommen und dann einen sogenannten Verweisungsberuf an die Bommel geklatscht bekommen. Kann mir sehr gut vorstellen wie es in Dir aussieht. Dann freu Dich mal auf Deinen neuen Verweisungsberuf, wie immer der aussehen mag. Da Du ja erst so um die "20" bist, werden Dich alle AG mit Kusshand nehmen. Wie willst Du denn jetzt weiter verfahren? Machst Du weiter?

Tschau wink.gif Elke

Geschrieben von: Harro am 21 Dez 2006, 17:14
Moin Elke,
das fing schon relativ früh an, schon im Jahre 2000 da gab es das 1te "Gutachten" dieser Art, ohne Zuhilfenahme eines Arbeitsmediziners, in diesem Gutachten sind alle beteiligten Personen aufgeführt.

Natürlich wurde das Bürschchen in den Jahren danach immer öfters aufgerufen ein Gutachten zu erstellen, natürlich ohne Arbeitsmediziner/Betriebsarzt diese hätten ihm wahrscheinlich auf die Fingerchen geklopft, denn Mediziner sehen naturgemäss den Arbeitsplatz etwas anders wie ein Angestellter eines Arbeitgeberverbandes, selbst wenn er geschult ist in Arbeitswissenschaft.

QUOTE
Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit und den Auswirkungen von Krankheiten auf die Arbeitsfähigkeit. Ihre Aufgabe besteht darin, Gesundheitsschäden zu verhüten, die sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben könnten. Dazu gehören auch die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Erforschung und Vermeidung von Berufskrankheiten. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es ferner, sicherzustellen, dass die einzelnen Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausüben können, die ihrem körperlichen und seelischen Leistungsvermögen entspricht. Psychische Gesichtspunkte, die bei der Arbeitstätigkeit beachtet werden müssen, sind Gegenstand der Arbeitspsychologie. Wesentliche Teilgebiete der Arbeitsmedizin sind die Arbeitsphysiologie und die Arbeitshygiene.

Die Arbeitsphysiologie befasst sich mit den Körper- und Sinnesfunktionen bei der Arbeit sowie den körperlichen Belastungen bei beruflichen Tätigkeiten. Sie ermittelt dabei die Wechselwirkungen zwischen Mensch, Arbeitsaufgabe und Arbeitsplatz. Gegenstand der Untersuchung sind
• die Belastung, d.h. eine vorgegebene Anforderung, die von äußeren Arbeitsbedingungen, nicht aber vom betroffenen Arbeitnehmer abhängt (z.B. das Einspannen eines Werkstücks in die Drehbank),
• die Leistung, d.h. die Reaktion des Arbeitnehmers auf die Belastung (z.B. das Aufbringen von Muskelkraft beim Heben und Einspannen des Werkstücks in die Drehbank, verbunden mit dem Sehen als Sinnesleistung),
• die Beanspruchung, d.h. die individuellen Reaktionen des menschlichen Organismus beim Erbringen der Leistung (z.B. die Pulsfrequenz).
Die Arbeitshygiene (Gewerbehygiene) befasst sich mit den Gefährdungen der Gesundheit durch die Berufsarbeit. Arbeitshygienisch sind vor allem von Bedeutung:
• die zu bearbeitenden Materialien und Stoffe, z.B. chemische Substanzen, giftige Stoffe
• die bei einzelnen Arbeitsvorgängen auftretenden Gase, Stäube und Dämpfe
• Lärmbelastungen
• die Be- und Entlüftung der Arbeitsräume sowie insgesamt die klimatischen Verhältnisse im Betrieb und am Arbeitsplatz
• die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz
• Art und Beschaffenheit der Arbeitskleidung
• Fragen der Feuergefährdung
• die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Schicht- und Wechseldienst, Arbeitspausen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind gerade für schwerbehinderte Menschen – aufgrund der behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen – von besonderer Bedeutung. So ist im Einzelfall zu klären, welche Tätigkeiten der behinderte Mensch mit Rücksicht auf Art oder Schwere der jeweiligen Behinderung ausüben kann (Profilmethode) und welche technischen Arbeitshilfen erforderlich sind. Eine wichtige arbeitsmedizinische Funktion haben die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom Arbeitgeber zu bestellenden Betriebsärzte im Hinblick auf ärztliche Untersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilungen und Beratungen.

Arbeitsmedizinische Aspekte im Schwerbehindertenrecht:
• Ausdrücklich gefordert wird die Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Menschen (§ 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX).
• Zum anderen ist der wichtige Gedanke der Prävention und der frühzeitigen Reaktion auf gesundheitliche Gefährdungen bei der Arbeitstätigkeit (Betriebliches Eingliederungsmanagement) verankert (§ 84 SGB IX).



Übrigens, andere Bundesländer lehnen sich mittlerweile in der Sozial-Rechtsprechung an diese Gutachten des Herrn Soundso an.

Bis demnächst, Harro winke.gif

Geschrieben von: Elke am 22 Dez 2006, 09:25
Hallo Harro,

wenn dieser Herr Gutachten erstellt, ohne einen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt, dann müßten diese sogenannten Gutachten anfechtbar sein, oder? Gibt es denn schon entsprechende Klageverfahren beim BSG wegen diesem Gutachten? In welcher Instanz lief denn Deine Klage? Dein Text, ist das das Gutachten von dem, oder geht es hier um die Anforderungen an Arbeitsmediziner?

Tschau wink.gif Elke

Geschrieben von: Harro am 22 Dez 2006, 09:38
Moin Elke,
ob schon Klagen gegen diese Gutachten Laufen weiss ich nicht.

Mein Verfahren war ein Berufungsverfahren vorm Landessozialgericht.

Der Text ist der offiziellen Homepage der Intergrationsämter entnommen.

Harro winke.gif

Geschrieben von: rimona am 15 Jan 2007, 08:12
Hallo,

dies ist mein erster Beitrag hier.

QUOTE
PS. Mittlerweile wundert mich die Politikverdrossenheit kein bisschen mehr, sie sind alle Verbrecher im Sinne der Menschlichkeit. 
PPS. Seit ca. 2000 ist ein Abbau unsereres Sozialstaates im Gange der ungeahnte Ausmasse annimmt und glaubt mir es wird NOCH schlimmer die sind noch lange nicht fertig.


kann ich nur bestätigen, den P... werden noch ganz andere Sauereien einfallen.

Ich stehe kurz davor, trotz meiner angeschlagenen Gesundheit, dieses Land entgültig zu verlassen (lerne vorsorglich nun auch noch spanisch, englisch kann ich zum Glück schon).
So wie es allein im Jahre 2005 ca. 150.000 andere schon getan haben (die Dunkelziffer soll noch viel höher sein, die Werte für 2006 sind noch nicht bekannt)

Eine meiner beiten Töchter ist schon weg.

Deutschland ist am Ende und gehört eigentlich längst zug.....

Viele Grüße an alle

Geschrieben von: Tigerente am 15 Jan 2007, 09:58
Hallo Rimona,

Deinen Ärger und Deine Wut kann ich sehr gut verstehen!!

Trotzdem möchte ich Dich bitten, den guten Ton des Forums zu wahren!
Wenn wir hier alle im Gassenjargon schimpfen und fluchen, werden wir kein Gehör finden....egal ob bei Gericht, Gutachtern oder Politikern..... zwinker.gif

Nichts für ungut winke.gif

LG

die Tigerente

Marlies

Geschrieben von: ipdet am 27 Feb 2007, 13:45
Hi,

frag mich langsam wie das alles weitergehen soll. Der VDK sagte mir ca. 8o%
der Weiterführungsanträge würden bisher genehmigt. Hört sich ja gar nicht so an.

Bin auch 1954 geboren, wenn das alles nicht mehr greift, was dann.

Unser Betriebsarzt hat mir schon lange bevor ich so krank wurde gesagt, daß ich diesen Beruf eigentlich nie hätte machen dürfen. ( Hab von Geburt an eine Ptosis am linken Auge ) bin bei PC-Arbeit immer gezwungen den Kopf voll in den Nacken zu legen, damit ich überhaupt richtig was sehe. Er würde aber der Geschäftsleitung nichts davon mitteilen.

Mit den beiden BSV an der HWS gehts jetzt überhaupt nicht mehr.

Na ich lasse mich mal überraschen mit der Antwort von der BfA.

Viele Grüße an alle.

Inge


Geschrieben von: mazi am 06 Mär 2007, 19:00
Zitat (Harro @ Donnerstag, 21.Dezember 2006, 12:00 Uhr)
Verschiedene Berufe geniessen dank eines "perfiden Systems" keinen Berufsschutz mehr.
Der Beruf des Elektrikers mit all seinen Varianten und im Prinzip viele Berufe in der Metallverabeitenden Industrie, zb. Dreher, Schlosser oder so ähnlich.

Hallo Harro,
hast Du vielleicht eine Idee, welchen Verweisungsberuf man einem Dreher (52J) noch aufdrücken könnte?

Ich bin Dreher und Programmierer, das bedeutet entweder nur sitzen oder nur stehen für 3 Tage bis zu 3 Wochen jeweils. Abwechselnd sitzen und stehen gibts nicht.
2 BSV in der HWS und mehrere Protrusionen der LWS (inzwischen wohl BSV) seit 2005 haben mir den Spass an der Arbeit genommen. Mein Ortho ist auch der Meinung dass dieser Beruf für mich keine Zukunft mehr hat. Sogar mein HA hat mir bescheinigt dass nur noch 3 bis unter 6 Std drin wären.
Im Moment weiß ich echt nicht wie das weitergehen / enden soll

Gruß
mazi winke.gif

Geschrieben von: Joachim Scheidt am 07 Mär 2007, 17:14
Hallo zusammen,
so ganz bin ich nicht Ihrer Meinung wegen der Verweisung im Allgemeinen und den vor dem 2.1.1961 Geboren im besonderen. Es ist zwar viel Text, aber trotzdem "leichte" Kost. Es geht auch um einen Elektriker im Erstberuf.


Zum Berufsschutz ein Urteil des BSG:
http://lexetius.com/1998,225


Weitere Urteile zum Berufsschutz:

http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&q=BGH+Berufsschutz+Verweisungsberufe&btnG=Google-Suche&meta=


Eine interessante Urteilssammlung:

http://www.der-betrieb.de/pdf/Werdermann.pdf

Was das Gutachten eines nicht Arbeits- oder Sozialmediziner betrifft gibt es ein urteil vom BGH, dessen ich mich selbst schon einmal vor Gericht mit Erfolg bedient hatte, dass ein Gutachter aus genau der geforderten Facharztrichtung sein muss.
In meinem Fall hatte eine Neurologe ein Gutachten über die LWS-Beschwerden und die Ausfallerscheinungen erstellt. Das OLG hat das Urteil aufgrund des neurologischen Gutachten in der Berufung verworfen.
Ich suche es nochmals heraus oder frage meine Anwalt, ob ich da vielleicht etwas verwechseln mag?! Aber das müsste auch jeder Fachanwalt wissen wessen gutachten verwertbar sind.

Also mit der Verweisung sollten wir uns gegenseitig auf dem aktuellen Stand halten. Aus Insiderkreisen weiß ich,dass die Gerichte nicht unbedingt die Grundsatzurteile so streng berücksichtigen wie das die Obersten Richter beabsichtigen.

Bis dann.

JoS



Geschrieben von: Harro am 07 Mär 2007, 18:28
Moin Jos,
mein Urteil vom Landessozialgericht habe ich noch nicht, denn die Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam tongue.gif
Wenn ichs bekomme setze ich die Passagen die die Berufsunfähigkeit beinhalten hier rein.

Ich setz mal was rein und dann wirds a bisserl ersichtlicher
Zitat
Ausnahmeregelung:

Wer jedoch bei Inkrafttreten des Gesetzes schon 40 Jahre alt war, erhält bei Berufsunfähigkeit weiter eine Teilrente.

Alle Versicherten ab dem Jahrgang 1961 sollten sich deshalb überlegen, ob sie sich gegen Berufsunfähigkeit privat versichern. Bei dieser Entscheidung sollte das Berufsbild genau betrachtet werden.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherten auf unter sechs Stunden in seinem oder einem zumutbaren Beruf herabgesunken ist. Hierbei muss der Versicherte auch einen sozialen Abstieg in Kauf nehmen, berufsfremde Tätigkeiten sind zumutbar. Hierzu hat das Bundessozialgericht ein Mehrstufenschema entwickelt. Das Schema der Arbeitsberufe sieht wie folgt aus:

    * Stufe 1: ungelernte Arbeiter,
    * Stufe 2: Angelernte Arbeiter, die einen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung bis zu zwei Jahren ausüben,
    * Stufe 3: Facharbeiter, die eine anerkannten Berufsausbildung mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei bzw. drei Jahren ausüben,
    * Stufe 4: Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion und

Eine Verweisbarkeit auf die nächstniedrigere Qualifikationsstufe bei Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich zulässig.


Das heisst also, ein Facharbeiter kann durchaus noch Tätigkeiten ausüben die einem Anlernberuf entsprechen, das perfide dabei ist, eine Tätigkeit als Facharbeiter ist eigentverantwortlich, eine Anlerntätigkeit ist Weisungsgebunden ABER im Prinzip die GLEICHE Arbeit, nur die Verantwortung fällt weg.

Ist das nicht pervers, Berufsunfähig und trotzdem die gleiche Arbeit als Verweisungsberuf?
Dann noch eins, der soziale Abstieg, also der Verdienst darf durchaus nach neuesten Erkenntnissen weniger wie 50% des alten Lohns sein, aber höher wie Hartz 4.
Wenn das kein Abstieg ist dan weiss ich es nicht.

@mazi, wenn ich Ideen hätte würde ich dir helfen,aber siehe oben schulterzuck.gif

In diesem Sinne

Harro

Geschrieben von: Joachim Scheidt am 07 Mär 2007, 20:12
@Harro
Ist das nicht pervers, Berufsunfähig und trotzdem die gleiche Arbeit als Verweisungsberuf?


Kann das sein, dass ich da etwas falsch verstehe?

Wenn die gleiche Arbeit nach der Verweisung ausgeführt wird/würde ist eine Verweisung rechtlich nicht möglich...oder reden wir aneinander vorbei:-)


Bitte verstehen Sie mich richtig, ich suche nach einem Urteil oder Kommentar, also nach einer Lösung, die Ihnen und allen anderen Betroffenen helfen kann aus dem Dilemma einen rechtlich fundierten Ausweg zu finden. Da ich viel lese, insbesondere Urteile, finde ich vielleicht etwas Verwertbares. Ich kenne die Marotten der Sozialgerichte leider zu gut. Außerdem habe ich Zeit, zu viel Zeit:-)

Es grüßt Sie

JoS

Geschrieben von: Harro am 07 Mär 2007, 22:24
Moin Jos,
erstma, das "Sie" ist hier net so erwünscht, aber das nur nebenbei biggrin.gif

Zitat
Wenn die gleiche Arbeit nach der Verweisung ausgeführt wird/würde ist eine Verweisung rechtlich nicht möglich...oder reden wir aneinander vorbei:-)


Es zählt hier, rechtlich, nicht was man man macht sondern das WO man eingestuft ist.
Die Definition dessen entzieht sich mir allerdings völlig, Politik eben, oder ganz fies gesagt, wie kann ich am besten dem normalen Bürger seine Rechte entziehen.
Es ist eben alles Politik in dieser Beziehung.
Nur? Wie kommen wir gegen so etwas an?

Harro schulterzuck.gif
PS. Hab hier so ein Stapel Akten neben mir liegen, die dieses Thema betrifft.

Geschrieben von: Joachim Scheidt am 08 Mär 2007, 05:34
Zitat (Harro @ Mittwoch, 07.März 2007, 22:24 Uhr)
Moin Jos,
erstma, das "Sie" ist hier net so erwünscht, aber das nur nebenbei biggrin.gif

Zitat
Wenn die gleiche Arbeit nach der Verweisung ausgeführt wird/würde ist eine Verweisung rechtlich nicht möglich...oder reden wir aneinander vorbei:-)


Es zählt hier, rechtlich, nicht was man man macht sondern das WO man eingestuft ist.
Die Definition dessen entzieht sich mir allerdings völlig, Politik eben, oder ganz fies gesagt, wie kann ich am besten dem normalen Bürger seine Rechte entziehen.
Es ist eben alles Politik in dieser Beziehung.
Nur? Wie kommen wir gegen so etwas an?

Harro schulterzuck.gif
PS. Hab hier so ein Stapel Akten neben mir liegen, die dieses Thema betrifft.


Guten Morgen Harro,
ich wollte DIR und auch sonst keinem hier mit dem SIE zu nahe treten :-)!!!!!

Aber jetzt zurück. Ein wahrer Mist ist das mit den Gerichten.
Gestern gerade hatte ich meine Akte sortiert, da heute zum zweiten Mal Termin vor dem Berufungsgericht in meiner Sache ist.
Da hatte ich nochmals an Deinen Beitrag denken müssen. Ich kämpfe bereits seit acht Jahren gegen meinen Operateur, wegen Behandlungsfehler und einem Lagerungsschaden. Drei Gutachter wurden bereits gehört. Alles Müll von "Krähen". Das Gericht hat sich bereits zweimal auf die Gutachten gestützt und meine Klage abgewiesen.
Auf Grund von Verfahrensfehlern und dem Heranziehen von Grundsatzentscheidungen des BGH konnte ich mit meinem Anwalt das Urteil kippen.

Wegen dem Unfall meines mittlerweile verstorbenen Schwagers kämpfen wir seit über fünf Jahren vor dem Sozialgericht gegen Verursacher, BG und Unfallkasse. Das ist die hammerharte Gerichtsposse schlechthin.

Damit will ich nur sagen, dass die Gerichte trotz klarer Hinweise des BGH/BSG freie Entscheidungen nach ihrem "Rechtsempfinden" fällen.

Klar ist, dass bei Gericht die Uhren oftmals anders ticken. Und das Kapitel Recht und Politik zeigt sich in der Volksweisheit: wessen Brot ich ess' - dessen Lied ich sing.

Es grüsst

Jo sonne.gif

( das "S" im Kürzel JoS entfällt in der persönlicheren Variante)

Geschrieben von: parvus am 08 Mär 2007, 08:57
Hallole Jo winke.gif

für Deinen heutigen Gerichtstermin dann toi, toi, toi smilie_up.gif smilie_up.gif

winke.gif Grüßle parvus

Geschrieben von: Joachim Scheidt am 09 Mär 2007, 20:19
Zitat (parvus @ Donnerstag, 08.März 2007, 08:57 Uhr)
Hallole Jo winke.gif

für Deinen heutigen Gerichtstermin dann toi, toi, toi smilie_up.gif  smilie_up.gif

winke.gif Grüßle parvus

Viele Dank für's Daumendrücken parvus!!

Die "weißen Götter" haben in der Berufungsverhandlung durch meinen Teilsieg (in der wichtigsten Sache - des Lagerunsschaden) einen riesigen "Einlauf" bekommen.

Ich werde noch separat (wenn ich die passende Rubrik im Forum finde) berichten, natürlich ohne Namensnennung:-)

Das war jetzt nach acht Jahren Prozess heute mein freudiges Ereignis vor Gericht. Von daher kann ich nur empfehlen vor den Gutachtern und weißen Göttern nicht zu kuschen, wenn sie dir das wertvollste das du hast beschädigen oder die Schäden verniedlichen- nämlich deinen Körper.

Jo

Geschrieben von: Thomass am 22 Aug 2012, 19:30
Ich bin gerade noch auf der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung...da ich Steuerberater bin, habe ich bereits eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, aber eine BU-Versicherung fehlt mir noch...kennt ihr gute Anbieter?

Geschrieben von: parvus am 22 Aug 2012, 20:51
Hallole winke.gif

eine BU-Versicherung abschließen bei bestehenden Schäden kinnkratz.gif

Da würden doch alle Vorerkrankungen ausgeschlossen und was nutzt sie dann?

Ausserdem, würde ich mich vorher erkundigen, ob man als Steuerberater auch BU anerkannt würde.

Verkaufen wird man Dir sicher eine solche Versicherung, aber macht sie wirklich Sinn im Ernstfall?

Würde mich an Deiner Stelle da mal richtig beraten lassen.
Ich stehe solchen Versicherungen immer sehr skeptisch gegenüber, da ich bisher immer nur negatives gehört habe, wenn es zum angeblichen Leistungsfall gekommen ist.

Gruß parvus winke.gif

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